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Vorlage - 2017/17-003  

Betreff: Neufassung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Klein Wesenberg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
20.11.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
09_ Neufassung 2018 Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentr. Abwasserbeseitigung  
SW Gebührenkalkulation 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 09.11.2017 beigefügte Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Klein Wesenberg ohne/ mit folgenden Änderungen:

 

Die beschlossene Satzung ist der Urschrift der Niederschrift der Sitzung beizufügen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit dem Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung ist davon auszugehen, dass das Aufbringen von Klärschlämmen aus Klärteichanlagen auf Felder nicht mehr zulässig ist. In Zukunft sind damit die Klärschlämme zu entsorgen. Damit einher wird eine deutliche Kostensteigerung gehen. Mangels konkreten Erfahrungswerten wird zurzeit von einer Verdoppelung der Kosten für die Klärschlammentsorgung ausgegangen. In Folge dessen erscheint eine Anhebung der Rückstellung zur Teichentschlammung geboten. Dies hat neben den Auswirkungen auf den Haushalt gleichermaßen Auswirkungen auf die Gebührenhöhe. Diese Kosten sind Bestandteil der Gebührenkalkulation.

 

Entsprechend wurde die Gebührenkalkulation überarbeitet (vgl. Anlage 2). Im Ergebnis dessen wird empfohlen die Zusatzgebühr von 3,44 € auf 3,97 € je m³ bezogenes Frischwasser anzuheben.

 

Alternativ wäre ebenso eine Anpassung der Grundgebühr um 1,00 € von 4,10 € auf 5,10 € im Zusammenhang mit der Erhöhung der Zusatzgebühr um 0,38 € von 3,44 € auf 3,82 € denkbar.

 

In diesem Zusammengang wurde zugleich die Gebührensatzung neu gefasst. Hintergrund ist, dass die bisherige Gebührensatzung gemäß § 2 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz abgelaufen ist. Ferner fehlen der abgelaufenen Satzung wichtige Bestandteile. Neben einzelner redaktioneller Änderung beinhaltet die beigefügte Neufassung folgende wesentliche Aktualisierungen:

  • die so genannten Abzugszähler (Zwischenzähler),
  • die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • die dingliche Sicherung von ausstehenden Gebührenansprüchen als öffentliche Last

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n: 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 09_ Neufassung 2018 Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentr. Abwasserbeseitigung (42 KB)      
Anlage 2 2 SW Gebührenkalkulation 2018 (30 KB)      
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