Vorlage - VO/2024/13-218
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Sachverhalt:
Entschprechend des Haushaltserlasses 2024, muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung – Planung 2024, der Jahresabschluss 2022 vorliegen.
Die Ergebnisse des Jahresabschlusses sind Grundlage der Beratung.
Der Jahresabschluss 2022 lag dem Finanz-, Bau- und Umweltausschuss zwecks Vorberatung zum Haushalt 2024 am 17.01.2024 bereits vor.
Dieser Beschlussvorlage ist der Jahresabschluss 2022 (Darstellung der Ergebnisse) ebenfalls als Anlage beigefügt.
Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 den dort vorglegten Haushaltsentwurf mit einer Änderung empfohlen:
Änderung aus dem Finanzausschuss:
Produktsachkonto | Begründung | Betrag |
126010.6831000 FF Steinfeld / Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens | Durch eine fehlende Kontenverknüpfung wurde der Betrag im Finanzplan nicht ausgewiesen. Dieser Umstand ist zu korrigieren. | +5.000 EUR |
Durch die Änderung im Finanzplan reduziert sich der Finanzmittelabfluss von ursprünglich geplanten 508.200 EUR auf 503.200 EUR.
Ein entsprechend geänderter Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Im Vergleich zum Vorjahresplan 2023 ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:
Ergebnisplan |
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Erträge |
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Pos. | Bezeichnung | Änderung € | Ansatz € | Ansatz VJ € |
1 | Steuern und ähnliche Abgaben | -24.500 | 636.700 | 661.200 |
Anpassung der Ergebnisse auf Vor-Veranlagungswerte. Berechnung der Gemeindeanteil Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie Zuweisungen nach §32 FAG gem. HH-Erlass | ||||
2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | -64.600 | 197.000 | 261.600 |
Es werden im Wesentlichen geringere Schlüsselzuweisungen erwartet. | ||||
4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | -15.900 | 74.200 | 90.100 |
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Gebühren. Hier wird eine Minderung gem. Kalkulation erwartet | ||||
5 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 12.000 | 25.400 | 13.400 |
Es werden höhere Mieterträge berücksichtigt | ||||
6 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 54.700 | 201.600 | 146.900 |
Zuwendungen Windkraftanlagen sowie höhere SQKM Mittel wurden berücksichtigt. Die SQKM Mittel werden sich auch in erhöhte Aufwendungen niederschlagen. | ||||
7 | Sonstige Erträge | -289.100 | 21.700 | 310.800 |
Die zu bildenden Rückstellungen aus dem Verfahren über die Schulkostenbeiträge entfallen ab 2024. Die Auflösung war im Vorjahr eingeplant. Weiterhin ergeben sich Erträge aus dem Verkauf von beweglichem Vermögen. | ||||
10 | Summe | -327.400 | 1.156.600 | 1.484.000 |
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Aufwendungen |
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Pos. | Bezeichnung | Änderung € | Betrag neu € | Ansatz VJ € |
11 | Personalaufwendungen | 800 | 3.800 | 3.000 |
Die Haushaltsansätze wurden aufgrund der Rechnungsergebnisse der Vorjahre angepasst. | ||||
13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 9.400 | 143.800 | 134.400 |
Es gibt zwar einige Verschiebungen bei dieser Position (z. B. Unterhaltung, Bewirtschaftung), in der Summe ändert diese sich aber (im Verhältnis zum Gesamtvolumen) unwesentlich. | ||||
14 | Bilanzielle Abschreibungen | 12.000 | 66.700 | 54.700 |
Anpassung der Bilanziellen Abschreibungen auf die tatsächlichen Werte. | ||||
15 | Transferaufwendungen | -14.800 | 688.700 | 703.500 |
| Die Amtsumlage konnte noch nicht endgültig berechnet werden. Der Wohngemeindeanteil KiTa wird sich erheblich reduzieren. Die Weiterleitung der SQKM Mittel (s. Erträge) erhöht sich um 32.300 € ggü dem VJ) | |||
16 | Sonstige Aufwendungen | -319.600 | 239.500 | 559.100 |
Bei den sonstigen Aufwendungen ergeben sich deutliche Veränderungen zum Vorjahr. Im Wesentlichen resultieren diese aus den berechneten Schulkostenbeiträgen. Das Verfahren aus den Vorjahren ist abgeschlossen, die in den Vorjahren geplante Zuführung entfällt ab 2024. | ||||
17 | Summe | -312.200 | 1.142.500 | 1.454.700 |
Finanzplan |
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(nur Investitionen und Finanzierung) |
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Einzahlungen |
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Pos. | Bezeichnung | Änderung € | Betrag neu € | Ansatz VJ € |
18 | Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen | 5.000 | 15.000 | 10.000 |
Es wird eine Zuweisung zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle erwartet | ||||
20 | Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen | 5.000 | 5.000 | 0 |
Änderung aus Finanzausschuss / geplante Einzahlungen aus Verkauf | ||||
37 | Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | 0 | 0 | 0 |
Eine Kreditaufnahmje ist nicht vorgesehen | ||||
10 | Summe | 10.000 | 20.000 | 10.000 |
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Auszahlungen |
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Pos. | Bezeichnung | Änderung € | Betrag neu € | Ansatz VJ € |
29 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen | 99.500 | 114.100 | 14.600 |
Die Gemeinde beabsichtigt den Erwerb eines Fahrzeuges für die Feuerwehr sowie eines Geschwindigkeitsmessgerätes. Weiter wurde ein Rolltor am Dörpshus in den Haushalt mit eingeplant. Die weiteren Beträge ergeben sich aus der lfd. Beschaffung der Feuerwehr | ||||
31 | Auszahlungen für Baumaßnahmen | -120.000 | 510.000 | 630.000 |
Für den Bau des Vererdungsbeckens sind gem. Ausschreibungsergebnis 330.000 € auskömmlich. Der Betrag wird neu in den Haushalt 2024 eingestellt. Weiterhin ist die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle im Ortsteil Havighorst geplant (180.000 €). Hier ist eine Förderung i.H.v. 15.000 € in Aussicht gestellt. | ||||
40 | Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | 0 | 0 |
Die Gemeinde ist Schuldenfrei | ||||
17 | Summe | -20.500 | 624.100 | 644.600 |
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| Die Gemeinde hat zum 31.12.2023 eine Liquidität gem. TA in Höhe von | 1.991.105,39 | ||
| Gem. Planung ergibt sich hier 2024 eine Veränderung von |
| -503.200,00 | |
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| 1.487.905,39 |
Die einzelnen Abweichungen wurden in der Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses am 17.01.2024 bereits ausführlich besprochen.
Finanzielle Auswirkungen:
Eckwerte zum Haushaltsentwurf |
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Der Ergebnisplan weist einen Jahresüberschuss in Höhe von | 14.000,00 € | aus. |
Der Finanzplan weist einen Finanzmittelabfluss in Höhe von | - 503.200,00 € | aus. |
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Gesamtbetrag der Erträge | 1.156.600,00 € |
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Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.142.600,00 € |
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Jahresergebnis | 14.000,00 € |
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Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.146.800,00 € |
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Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.045.900,00 € |
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Einzahlungen aus Investitions- / Finanzierungstätigkeit | 20.000,00 € |
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Auszahlungen aus Investitions- / Finanzierungstätigkeit | 624.100,00 € |
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Veränderung Finanzmittelbestand | - 503.200,00 € |
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Gesamtbetrag der Kredite | - € |
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Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | - € |
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rechnerische Kreditobergrenze | 604.100,00 € |
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Stellenplan | 0,10 |
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Hebesätze |
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Grundsteuer A | 315% |
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Grundsteuer B | 315% |
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Gewerbesteuer | 310% |
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Anlage/n:
HH2024 13 komplett (Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan 2024 (Ergebnis- und Finanzplan, Teilergebnispläne, Stellenplan, Vorbericht, Bilanz des Vorvorjahres),
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 13 JA 2022 -Zahlenwerk (3108 KB) | ||||
2 | HH2024 13 komplett (2986 KB) |