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Vorlage - VO/2024/14-335  

Betreff: Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge
Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
26.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1) Abwägungsempfehlung  
2) Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge 2023 (Endfassung; Stand: GV 26.03.2024)  
2.1) Anlage 1 zum LAP Hamberge: Übersicht der Immissionsgrenzwerte  
2.2) Anlage 2 zum LAP Hamberge: Kurzbericht zur Aktionsplanung 2008  
2.3) Anlage 3 zum LAP Hamberge: Ruhiges Gebiet  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen).

 

  1. Der Beschluss über den Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG digital über das Geoportal Umgebungslärm durchzuführen und den Lärmaktionsplan auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn zu veröffentlichen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.10.2023 den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge beschlossen sowie zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden bestimmt.

 

Die Beteiligungsverfahren wurden durchgeführt. Der Entwurf hat in der Zeit vom 19.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.amt-nordstormarn.de/amt/bekanntmachungen/ einsehbar.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 10.01.2024 beteiligt worden.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belang/Obere Verwaltungsbehörde

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landesplanungsbehörde

02/2024

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Verkehrsministerium

durch LBV

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

22.01.2024

Die Autobahn GmbH, Niederlassung Nord

19.02.2024

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

ohne Stellungnahme

Landesamt für Umwelt (LfU)

ohne Stellungnahme

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Untere Forstbehörde

19.02.2024

Landesamt für Denkmalpflege

ohne Stellungnahme

Archäologisches Landesamt

12.01.2024

Kreis Stormarn

19.02.2024

Landwirtschaftskammer

ohne Stellungnahme

TenneT TSO GmbH

ohne Stellungnahme

Deutsche Telekom Technik GmbH

11.01.2024

TraveNetz (Strom)

ohne Stellungnahme

Stadtwerke Lübeck (Gas)

ohne Stellungnahme

Wasser- und Bodenverband Trave

25.01.2024

Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

19.02.2024

 

Naturschutzverband

 

Stellungnahme vom

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände

ohne Stellungnahme

Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.

ohne Stellungnahme

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

ohne Stellungnahme

 

Nachbargemeinde

 

Hansestadt Lübeck

ohne Stellungnahme

Amt Nordstormarn

ohne Stellungnahme

 

Öffentlichkeit

 

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Abwägung, die zur Beschlussfassung empfohlen wird.

 

Änderung im Entwurf des Lärmaktionsplanes ergeben sich nur in „4. Mitwirkung der Öffentlichkeit“. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge kann in der anliegenden Fassung beschlossen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Nein

X

Erläuterungen

.

Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes selbst sind keine Kosten verbunden


 


Anlage/n:

 

1) Abwägungsempfehlung

2) Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge 2023 (Endfassung, Stand: GV 26.03.2024)

2.1) Anlage 1 zum LAP Hamberge: Übersicht der Immissionsgrenzwerte

2.2) Anlage 2 zum LAP Hamberge: Kurzbericht zur Aktionsplanung 2008

2.3) Anlage 3 zum LAP Hamberge: Ruhiges Gebiet

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Abwägungsempfehlung (612 KB)      
Anlage 2 2 2) Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge 2023 (Endfassung; Stand: GV 26.03.2024) (261 KB)      
Anlage 3 3 2.1) Anlage 1 zum LAP Hamberge: Übersicht der Immissionsgrenzwerte (389 KB)      
Anlage 4 4 2.2) Anlage 2 zum LAP Hamberge: Kurzbericht zur Aktionsplanung 2008 (2624 KB)      
Anlage 5 5 2.3) Anlage 3 zum LAP Hamberge: Ruhiges Gebiet (668 KB)      
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