Vorlage - 2018/19-046
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Rehhorst hat im Trägerschaftsvertrag mit dem Trägerverein Gänseblümchen e.V. geregelt, dass die Gemeinde ein Mitglied in den Vorstand des Vereins entsendet.
Für die Wahl gilt das in der allgemeinen Einführung beschriebene Meiststimmenverfahren.
Bei der Wahl ist darauf zu achten, dass nur ein Mitglied der Gemeindevertretung in den Vor-stand des Vereins gewählt werden kann. Der Gemeindevertreter wird für die Dauer der Wahlzeit gewählt und darf nicht aus derselben Familie stammen, aus der sich im Vorstand bereits ein Mitglied befindet. Familie bedeutet in diesem Zusammenhang nur die Gemeinschaft von Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern (Verwandtschaft ersten Grades).
Protokollierung:
Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Wahl des Mitgliedes im Vorstand des Trägervereins Gänseblümchen e.V. folgende Vorschläge gemacht:
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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Damit hat der Bewerber
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die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Er erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Anlage/n: