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Vorlage - 2017/17-004  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2018 Gemeinde Klein Wesenberg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
20.11.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2017-11-20 Anlagen zur Vorlage Haushalt 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:280 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:280 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür

__ Stimmen dagegen

__ Stimmenthaltungen

 

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

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Sachverhalt:

 I. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2018, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2016 und dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2017. Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2018 vom 14.09.2017 maßgebend. Die Daten sind insoweit vorläufig, als dass die maßgebenden Einwohnerzahlen seitens des Statistischen Landesamtes noch nicht vorliegen.

 

a) Änderungen im Finanzausgleich

Ab dem 01.01.2018 tritt die neue Landesverordnung Verordnung über die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Kraft. Danach verliert die Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden an Anteilen an Einkommenssteuern und Umsatzsteueranteilen. Monetär wirkt sich dies allerdings nur geringfügig aus.


 

b) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn beabsichtigt die Kreisumlage von derzeit 34,5 v.H. auf 33,5 v.H. für das Jahr 2018 zu senken. Auch wenn das Anhörungsverfahren zurzeit noch läuft, ist davon auszugehen, dass die Absenkung umgesetzt wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs steht die Höhe der Amtsumlage als auch die Höhe des Trägerausgleichs für den ev.- luth. Kindergarten Sterntaler in Klein Wesenberg nicht fest, da sie von den entsprechenden Gremien noch nicht beschlossen sind. Die Gremien des Amtes werden sich in ihren Sitzungen am 13.11.2017 und 23.11.2017 mit dem Nachtrag zum Amtshaushalt 2017 als auch mit dem Entwurf des Amtshaushaltes 2018 befassen. Beim Trägerausgleich für den Kindergarten ist mit einer Erhöhung zu rechnen. Dies zeigte sich bereits im Zuge des Nachtrages 2017. Die im Haushaltsentwurf 2018 bereits vorgenommene Anhebung des Trägerausgleichs soll dieses abbilden, basiert jedoch nicht auf einem entsprechend beschlossenen Haushaltsplan des Kindergartens. Der Ansätze sind insoweit vorläufig. Ebenso mit einer Unsicherheit behaftet sind die Planwerte für die Schulkostenbeiträge. Aktuelle Abrechnungen des Jahres 2017 liegen noch nicht vor. Insoweit basieren die Planwerte auf Abrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

 

c) Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde Klein Wesenberg

Die Gemeinde Klein Wesenberg betreibt den Teil der Schmutzwasserkanalisation ihrer Abwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung. Der Gemeindevertretung liegt dazu eine gesonderte Beschlussvorlage vor. Gemäß § 76 Gemeindeordnung sind notwendige Gebühren und Entgelte vorrangig anzupassen. Die mögliche Anpassung der Benutzungsgebühren für die Schmutzwasserkanalisation ist noch nicht im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt und würde diesen insoweit verbessern.

 

d) Regenwasserkanalisation der Gemeinde Klein Wesenberg

Der vorliegende Haushaltsentwurf umfasst Aufwendungen in Höhe von 178.000 € zur Reparatur der gemäß Auswertung des Kanalkatasters sofort zu behebenden Schäden. Der Gemeindevertretung liegt dazu eine gesonderte Beschlussvorlage vor. Die Gemeinde hat dazu im Zuge ihres Nachtragshaushaltes 2017 bereits 100.000 € zurückgestellt. Die Rückstellung wird im Jahr 2018 zugunsten dieser Maßnahmen aufgelöst, so dass die Aufwendungen den Ergebnisplan 2018 im Saldo mit 78.000 € belasten.

 

d) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2018 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der

Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2018 jeweils 331 v.H..

 

Gemäß § 26 GemHVO- Doppik soll die Gemeinde ihren Haushalt in der Höhe der jährlichen Erträge und Aufwendungen ausgleichen. Der Ausgleich kann in einzelnen Jahren über die bilanzielle Ergebnisrücklage vorgenommen werden. Mit Blick auf die zu erwartenden positiven Abschlüsse der Jahre 2015 bis 2017, wäre ein Ausgleich des geplanten Jahresfehlbetrages im Jahr 2018 vertretbar.

 

Dennoch sollte mittelfristig eine Anpassung der Hebesätze der Realsteuern an die Nivellierungssätze nicht aus dem Blick geraten. Insbesondere die mittelfristige Finanzplanung zeigt auf, dass auch die kommenden Jahre nur schwer ein ausgeglichener Haushalt zu erreichen sein wird. Über die weitere Wirkung von niedrigeren Hebesätzen als die der Nivellierungssätze auf das System des Finanzausgleichs wurde in den letzten Jahren ausführlich berichtet. Die mögliche Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A+ B ist noch nicht im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt und würde diesen insoweit verbessern.

 

II. Ergebnisplan

Der Vorlage beigefügt ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne. Der vorliegende Ergebnisplan 2018 umfasst neben Aufwendungen der Kanalsanierung die regulären Erträge und Aufwendungen zur Erledigung der gemeindlichen Aufgaben. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Fehlbetrag von 135.500 €. Dieser Fehlbetrag ist „nur“ in Höhe von 78.000 € bedingt durch die Kanalsanierung. Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

III. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist neben dem Finanzplan eine für den investiven Teil des Finanzplans nach Teilergebnisplänen gegliederte Übersicht. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2018 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen Fehlbetrag von 114.200 € vor. Dieser Wert ist insoweit zu relativieren, als dass dieser allein durch die angestrebten Kanalsanierungsmaßnahmen bedingt ist, welche mit Auszahlungen von 178.000 € verbunden sind.

 

b) Investitionstätigkeit

Der vorliegende Haushaltsentwurf umfasst als investives Vorhaben die Beschaffung des Mannschaftstransportwagens der Freiwilligen Feuerwehr, welches vom Finanz-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12.10.2017 empfohlen wurde.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen führen sodann noch zu Veränderungen.

 

c) mittelfristige Finanzplanung

In die mittelfristige Finanzplanung wurden für 2019 bis 2021 neben der Fortführung der regulären Ansätze auch die Fortführung der Kanalsanierungsmaßnahmen mit aufgenommen.

 

d) Liquiditätsentwicklung

Auf der Basis des bereits beschlossenen I. Nachtragshaushaltes 2017 und des beigefügten Haushaltsplanes 2018 kann von folgender voraussichtlicher Liquiditätsentwicklung ausgegangen werden:

 

Stand lt. 1. Nachtrag 2017 zum 31.12.2017 1.408.183,00 €

zzgl. Ergebnis Finanzrechnung 2018 - 146.000,00 €

geplantes Ergebnis zum 31.12.20181.262.183,00 €

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es den Zahlen in den Zeilen 43 und 44 in den Finanzplänen noch an den ausstehenden Jahresabschlüssen mangelt. Sie geben insofern nicht den korrekten Stand wieder. Es wird deshalb auf die obige Darstellung der Liquidität verwiesen.

 

 

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Anlage/n:

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  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-11-20 Anlagen zur Vorlage Haushalt 2018 (336 KB)      
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