Vorlage - 2018/23-007
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Sachverhalt:
a) Der Amtsausschuss wählt, sofern kein gebundenes Vorschlagsrecht (s. b)) beantragt wird, aus seiner Mitte unter Leitung des ältesten Mitgliedes die Amtsvorsteherin/den Amtsvorsteher.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des Amtsausschusses.
Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
b) Die Mitglieder, die auf Vorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe in die Gemeindevertretungen gewählt sind, können verlangen, dass die Amtsvorsteherin/der Amtsvorsteher und die Stellvertreter auf ihren Vorschlag gewählt werden; Mitglieder verschiedener Wählergruppen können sich zu einer Gruppierung zusammenschließen. Die Bildung einer solchen Gruppierung zur Ausübung eines Vorschlagsrechts muss dem amtierenden Amtsvorsteher schriftlich und unter Benennung der die Gruppierung bildenden Mitglieder vor Beginn der Sitzung, in der die Amtsvorsteherin/der Amtsvorsteher gewählt werden, angezeigt werden.
Das Vorschlagsrecht steht den Parteien, Wählergruppen oder Gruppierungen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Anzahl der Mitglieder im Amtsausschuss durch 0,5 - 1,5 - 2,5 usw. ergeben.
Gewählt wird dann im Beschlussverfahren, es gelten also die Ja- und Nein-Stimmen.
Es wird grundsätzlich offen per Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangen eines Amtsausschussmitgliedes erfolgt die Wahl mit Stimmzetteln.
Protokollierung
Nach Aufruf durch das älteste Mitglied werden für die Wahl der Amtsvorsteherin/des Amtsvorstehers folgende Vorschläge gemacht:
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Abstimmungsergebnis:________________________________
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Damit hat die Bewerberin/der Bewerber ________________ die meisten Stimmen/die Mehrheit der Ja-Stimmen auf sich vereinigt.
Sie/Er erklärte, dass sie/er die Wahl annimmt.
Anlage/n: