Vorlage - 2017/19-006
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Rehhorst beschließt, dass die Richtlinie zur Förderung der Tagespflege über den 31.12.2017 hinaus unbefristet weiter gilt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rehhorst hat in der Sitzung am 05.12.2016 beschlossen, dass die Richtlinie zur Förderung der Tagespflege befristet ein Jahr weiter gilt. Die Gültigkeit endet daher zum 31.12.2017.
Im ersten Kindergartenhalbjahr (Januar – Juli 2017) wurden acht Kinder und derzeit sieben Kinder in Tagespflege betreut. Für das Kalenderjahr 2017 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € angesetzt. Bis zum Jahresende werden nach heutigem Kenntnisstand ca. 6.800 € aufgewendet, davon werden ca. 3.900 € an Tagespflegepersonen als Betriebskostenzuschuss und 2.900 € an Eltern als Betreuungskostenzuschuss ausgeschüttet
Anlage/n:
Anlage/n: Richtlinie
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (106 KB) |