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Vorlage - 2018/17-043  

Betreff: Betreuung von Kindern in der Gemeinde Klein Wesenberg
-hier: Richtlinie der Gemeinde Klein Wesenberg zur Förderung der Tagespflege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Vorberatung
18.09.2018 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
26.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-08-31 Entwurf TPRichtlinie Klein Wesenberg  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Klein Wesenberg beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (Anlage 1) ohne/mit folgenden Änderungen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Seit 2003 besteht auch für Kinder unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-platz. In § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) ist u.a. geregelt, dass

      alle Kinder von Geburt an einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, sofern Eltern den individuellen Bedarf an Betreuung nachweisen, z. B. durch Erwerbstätig-keit

      Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Krippe oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

      Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

 

Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist gleichgestellt.

 

Zurzeit werden U3-Kinder aus der Gemeinde Klein Wesenberg fast auschließlich in Krippengruppen betreut.

 

Ansteigende Geburtenraten, der Zuzug von jungen Familien durch Ausweisung von Neubaugebieten sowie die Entwicklung, dass Eltern ihre Kinder zunehmend ab dem 1. Lebensjahr wegen Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit betreuen lassen möchten, erhöhen die Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsplätzen. Es ist voraussehbar und schon jetzt ersichtlich, dass das Angebot an Krippenplätzen in der Gemeinde nicht ausreichend ist und der Bedarf bzw. der Anspruch auf Betreuungsplätze und längere Betreuungszeiten am Tag steigt.

 

Die Gemeinden Klein Wesenberg, Barnitz und Wesenberg beabsichtigen die Einrichtung einer Tagespflegestelle für die Betreuung von insgesamt 10 U3-Kindern.

 

Der Anlage 2 ist die Entwicklung der Kinderzahlen sowie das Angebot an Betreuungsplätzen zu entnehmen. Es stehen zurzeit 4 Krippenplätze für 28 U3-Kinder zur Verfügung.

 

Die bestehende Tagespflegerichtlinie der Gemeinde Klein Wesenberg sieht u.a. vor, dass

-          z. B. Kinder unter 1 Jahr nicht gefördert werden (obwohl unter best. Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht)

-          die höheren Kosten in Tagespflege im Vergleich zum Elternbeitrag in der Krippe der Kindertagesstätte „Sterntaler“ von der Gemeinde getragen werden

-          maximal eine Betreuungszeit bezuschusst wird, wie sie in einer durch die Gemeinde mitfinanzierten Krippe mit der längsten Betreuungszeit maximal bereitgestellt wird (obwohl ggf. ein Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz = Arbeitszeit + Fahrzeit besteht).

 

Der Anlage 3 ist zu entnehmen, in welchem Umfang sich der Zuschuss der Gemeinde durch das Inkrafttreten der Richtlinie des Kreises verändert.

 

Eltern von Krippenkindern und Kindern in Tagespflege bleiben insofern gleichgestellt. Ziel ist es hinsichtlich der Förderung der Tagespflege auch, eine einheitliche Regelung für alle Gemeinden des Amtes Nordstormarn zu treffen, um auch hier eine Gleichstellung der Eltern zu erreichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung scheint eine Förderung der Tagespflegepersonen und  Eltern von Kindern in Tagespflege in dem in der Richtlinie (Anlage 1) genannten Umfang gerechtfertigt und angemessen.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: Richtlinie zur Förderung der Tagespflege

Übersicht Entwicklung Kinderzahlen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-08-31 Entwurf TPRichtlinie Klein Wesenberg (154 KB)      
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