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Vorlage - 2018/15-030  

Betreff: Betreuung von Kindern in der Gemeinde Heidekamp
-hier: Richtlinie der Gemeinde Heidekamp zur Förderung der Tagespflege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp Vorberatung
12.11.2018 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp (offen)   
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
27.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-09-03 Entwurf TPRichtlinie Heidekamp  
2018-09-03 Diagramm Heidekamp  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Heidekamp beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (Anlage 1) ohne/mit folgenden Änderungen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Seit 2003 besteht auch für Kinder unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-platz. In § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) ist u.a. geregelt, dass

      alle Kinder von Geburt an einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, sofern Eltern den individuellen Bedarf an Betreuung nachweisen, z. B. durch Erwerbstätig-keit

      Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Krippe oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

      Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

 

Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist gleichgestellt.

 

Zurzeit werden U3-Kinder aus der Gemeinde Heidekamp ausschließlich in Tagespflege betreut.

 

Ansteigende Geburtenraten, der Zuzug von jungen Familien sowie die Entwicklung, dass Eltern ihre Kinder zunehmend ab dem 1. Lebensjahr wegen Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit betreuen lassen möchten, erhöhen die Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsplätzen. Es ist voraussehbar und schon jetzt ersichtlich, dass der Bedarf bzw. der Anspruch auf Betreuungsplätze und längere Betreuungszeiten am Tag steigt.

 

Die Gemeinde Heidekamp stellt keine Krippenplätze in einer von ihr finanzierten bzw. mitfinanzierten Einrichtung zur Verfügung. Eine Tagespflegeperson gibt es in der Gemeinde Heidekamp zurzeit ebenfalls nicht, so dass Eltern von U3-Kindern Tagespflegepersonen und ggf. freie Krippenplätze in den umliegenden Gemeinden in Anspruch nehmen müssen.

 

Der Anlage 2 ist die Entwicklung der Kinderzahlen sowie das Angebot an Betreuungsplätzen zu entnehmen. Es stehen in der Gemeinde Heidekamp zurzeit keine U3-Betreuungsplätze für insgesamt 17 unter 3jährige Kinder zur Verfügung.

 

Die bestehende Tagespflegerichtlinie der Gemeinde Heidekamp sieht u.a. vor, dass

-          z. B. Kinder unter 1 Jahr nicht gefördert werden (obwohl unter best. Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht)

-          eine maximale Betreuungszeit von 9 Stunden täglich bezuschusst wird (obwohl ein Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz = Arbeitszeit + Fahrzeit besteht)

 

 

Mit der Richtlinie würden Eltern von Krippenkindern und Kindern in Tagespflege gleichgestellt werden. Ziel ist es hinsichtlich der Förderung der Tagespflege auch, eine einheitliche Regelung für alle Gemeinden des Amtes Nordstormarn zu treffen, um auch hier eine Gleichstellung der Eltern zu erreichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung scheint eine Förderung der Tagespflegepersonen und  Eltern von Kindern in Tagespflege in dem in der Richtlinie (Anlage 1) genannten Umfang gerechtfertigt und angemessen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: Richtlinie zur Förderung der Tagespflege

Übersicht Entwicklung Kinderzahlen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-09-03 Entwurf TPRichtlinie Heidekamp (155 KB)      
Anlage 3 2 2018-09-03 Diagramm Heidekamp (422 KB)      
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