Vorlage - 2018/12-035
|
Beschlussvorschlag:
- Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen…).
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.04.2018 den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz beschlossen und zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die Beteiligungsverfahren wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Der Entwurf hat in der Zeit vom 12.09.2018 bis einschließlich 11.10.2018 ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 03.09.2018 beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme endet jeweils am 25.10.2018.
Von den Trägern öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Beteiligte | Stellungnahme vom |
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus, Abt. Verkehr | durch den LBV-SH |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Wasser- und Bodenverband Trave |
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Abwägung.
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Änderung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes ergeben sich durch den verstärkten Hinweis auf die Mehrfachbelastung durch die Haupteisenbahnstrecke in Nr. 1.2, 2.2 und 2.3. Außerdem erfolgt eine redaktionelle Ergänzung der Nr. 4 zur Mitwirkung der Öffentlichkeit.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz kann in der anliegenden Fassung beschlossen
werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Abwägungsempfehlung (Stand: 07.02.2019)
2.1) Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz (Endfassung)
2.2 a-b) Umgebungslärmkarte Schiene
2.3) Ruhiges Gebiet
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1) Abwägungsempfehlung (Stand: 07.02.019) (152 KB) | ||||
2 | Anlage 2) Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz (Endfassung) (196 KB) | ||||
3 | Anlage 2.2a) Umgebeungslärmkarte Schiene 24h (3275 KB) | ||||
4 | Anlage 2.2b) Umgebungslärmkarte Schiene Nacht (3299 KB) | ||||
5 | Anlage 2.3) Ruhiges Gebiet (2440 KB) |