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Vorlage - 2017/12-006  

Betreff: Erstellung eines Wanderwegekonzepts
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung
30.11.2017 
Sitzung des Finanz, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Wird ggf. in der Sitzung formuliert

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung am 09.03.2017 mit der Sache befasst und folgende Vorgehensweise vereinbart:

 

  1. Trennung der gewünschten Verbindungen in Wege, die zur Steigerung der Attraktivität lediglich verbesserter Unterhaltungsmaßnahmen bedürfen und ggf. neu zu erstellender Wanderwegverbindungen. Dazu soll anhand der heute erarbeiteten Karte ein Termin der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/- innen vor Ort, womöglich mit einem geeigneten Unternehmen, stattfinden.
  2. Festlegung der Prioritäten für neu anzulegende Wanderwegverbindungen
  3. Vorlage der Ergebnisse zu a) und b) im Finanz-, Bau- und Umweltausschuss
  4. Abklärung der Genehmigungsfähigkeit der neu anzulegenden Wanderwegverbindungen im Zusammenspiel mit Gesprächen aller Beteiligten.

 

Zwischenzeitlich hatten sich Mitglieder des Ausschusses und der Gemeinde vor Ort Wanderwege besehen und erste Unterhaltungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Im Hinblick auf die neu anstehende Förderperiode des „Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V. wurde ferner das Anliegen der Gemeinde Barnitz im Zuge einer auf Verwaltungsebene stattgefundenen Vorbesprechung vorgetragen. Beispielhaft wurden für eine mögliche Fördermöglichkeit die Wege von Lokfeld nach Klein Barnitz und vom Feuerwehrgerätehaus Barnitz nach Klein Wesenberg ins Gespräch gebracht. Im Zuge des Gespräches mit dem Verein Naherholung der Metropolregion Hamburg wurde deutlich, dass der Norden Stormarns, obwohl er zur Metropolregion gehört, kaum im Blick des Vereins steht. Alle bisherigen Förderungen sind auf den Süden Stormarns ausgerichtet. Dabei haben es die Gemeinden Nordstormarns auch insoweit schwieriger, als dass die Förderrichtlinie nur Maßnahmen für überregional bedeutsame Wege zur Bezuschussung vorsieht.

 

Daraus folgt, dass die Gemeinde Barnitz ebenso eine überregionale Bedeutung der gewünschten wiederherzustellenden Wanderwege darstellen muss. Zur weiteren Erörterung der Frage einer möglichen Bezuschussung wurde mit dem stellv. Geschäftsführer des Vereins vereinbart, dass die Gemeinde Barnitz im ersten Schritt einen so genannten "Orientierungsantrag" an den Verein stellt. Zu diesem Zweck wird das Büro „Planlabor Stolzenberg“ zur Sitzung aus dem erarbeiteten Wanderwegenetz im Zusammenspiel mit dem bestehenden überregionalen Wegenetz mögliche überregional bedeutsame Wanderwege darstellen. Insgesamt bleiben aber Zweifel, ob die Gemeinde mit ihren Wegen tatsächlich die Anforderungen erfüllen kann.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

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