Vorlage - 2018/11-076
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Badendorf beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf vom 16. September 1996 (16. Nachtrag vom 19.11.2018) mit/ ohne folgende Änderungen:
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat im Jahr 2017 im Ergebnis ein Defizit von 35.747,70 € erwirtschaftet. Gemäß Kommunalabgabengesetz soll dieses Defizit in den 3 Folgejahren ausgeglichen werden. Andernfalls ist es durch den allgemeinen Haushalt zu decken. Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen.
Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 2) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Zusatzgebühr –ohne die Anpassung der Grundgebühr - von 3,40 € auf 5,59 € erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch die notwendige Anpassung der Zusatzgebühr bei gleichzeitiger zulässiger Anpassung der Grundgebühr dar.
Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Anlage/n:
Anlagen: -Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
-Gebührenkalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-10-31 Entwurf Satzung Änderung Gebühr (90 KB) | ||||
2 | 2018-10-31 Gebührenkalkulation für 2019 (76 KB) |