Vorlage - 2018/17-047
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Sachverhalt:
I. Grundlagen, Rahmenbedingungen
Der vorliegende Haushaltsentwurf 2019, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2017 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2018 (vgl. auch Beschlussvorlage zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018). Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2019 vom 14.09.2018 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2019 maßgebend. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2019 sind daher ebenso vorläufig. Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Ferner liegen die für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen notwendigen Statistiken zum Stand 31. März 2018 nicht vor. Für die Prognoseberechnungen 2019 wurde deshalb auf den Stichtag 31.12.2017 abgestellt. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.
a) Jahresabschlüsse 2015- 2017
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 und 31.12.2016 wurden im Laufe des Jahres 2018 erstellt. Aufgrund personeller Engpässe konnte jedoch eine Prüfung dieser durch den Prüfungsausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg noch nicht veranlasst werden. Dies soll zeitnah nachgeholt werden. Die Ergebnisse des Jahres 2017 werden jeweils mit in den Plänen dargestellt.
b) Allgemeine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen
Gemäß Vereinbarung zwischen dem Land S.- H. und den kommunalen Landesverbänden über kommunale Entlastungsmaßnahmen vom 17.01.2018 haben die Gemeinden erstmals für das Jahr 2018 eine zweckgebundene Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen bekommen (vgl. Ergebnisplan, Konto 4131100). Dabei ist der Förderzweck nicht näher konkretisiert. Folglich ist die Zuweisung nicht an die Ausführung einer bestimmten Maßnahme, bzw. von bestimmten Maßnahmen gebunden. Die Gemeinden haben insoweit in eigener Verantwortung eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderungen auch im Jahr 2019 fortgeführt werden.
c) Änderungen bei den Umlagen
Der Kreis Stormarn hat die Kreisumlage für das Jahr 2019 auf 31,25 v.H. festgesetzt. Der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn wird sich in seiner Sitzung am 15.11.2018 mit dem Amtshaushalt und in diesem Zusammenhang mit der Festsetzung der Amtsumlage für das Jahr 2019 befassen. Der zurzeit vorliegende und vom Hauptausschuss des Amtes zur Beschlussfassung empfohlene Entwurf des Haushaltsplanes geht von einer Beibehaltung des Umlagesatzes für die Amtsumlage von 20,5 v.H. aus. In absoluten Zahlen erhöhen sich die Umlagen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde dennoch im Jahr 2019.
Parallel dazu befasst sich der Amtsausschuss mit der Festsetzung der Höhe der Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung). Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 eine Anpassung empfohlen. Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt bereits die durch den Hauptausschuss empfohlenen, angepassten Verwaltungskostenanteile.
Die Träger des Kindergartens in Klein Wesenberg hat zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes eine eigene Haushaltsplanung für das Jahr 2019 noch nicht vorgelegt. Die angesetzte Höhe des voraussichtlichen Gemeindeanteils (Konto 5312100) an den Kosten des Kindergartens wurden insoweit geschätzt.
Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2018 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2018 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor.
d) Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Klein Wesenberg
Die Gemeinde Klein Wesenberg betreibt ihre Abwasserbeseitigung in Gestalt der Schmutzwasserwasserkanalisation als kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung erreicht im Jahr 2019 einen voraussichtlichen Kostendeckungsgrad von voraussichtlich 78,51%. Dies liegt zum einem an den in der Planung enthaltenen Kanalsanierungsmaßnahmen. Des Weiteren ist eine allgemeine Kostensteigerung festzustellen. Entsprechend sollte eine Gebührenanpassung vorgenommen werden. Es wird dahingehend auf die gesondert vorliegende Beschlussvorlage Bezug genommen. Mögliche Gebührenanpassungen berücksichtigt der vorliegende Haushaltsentwurf nicht. Insofern würde eine Anhebung das geplante Ergebnis entsprechend verbessern.
e) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern
Entsprechend des Haushaltserlasses 2019 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2019 jeweils 332 v.H.
Mit Blick auf das defizitäre Ergebnis des vorliegenden Haushaltsentwurfes und auch die mittelfristig zu erwartenden defizitären Ergebnisse sollte eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B geprüft werden. Der vorliegende Haushaltsentwurf geht von den bestehenden Hebesätzen aus. Insofern würde eine Anhebung das geplante Ergebnis entsprechend verbessern.
II. Ergebnisplan
Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 108.700 €. Er beinhaltet neben den bereits unter I. dargestellten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr folgende wesentliche weitere Veränderungen:
Produkt | Konto | Maßnahme | Beschreibung | Planansatz |
111020 allg. Verwaltung | 5431300 | Gerichtskosten | Rechtsanwalts- und Gerichtgebühren | 3.000 € |
126010 Freiwillige Feuerwehr | 5421100 | Ehrenamtliche Tätigkeit | Anpassung Aufwandsentschädigung Wehrführer+ Stellvertreter | 3.300 € |
218210 Gemeinschaftsschule | 4142200 | Ausgleichs-zuweisung | Ausgleich Zusatzkosten für Unterbringung obdachloser Kinder | 2.000 € |
538010 Schmutzwasser | 5221010 | Kanalsanierung | vorsorglicher Planansätze für 2019. Ggf. Anpassung gemäß Bericht Ing.- Büro | 25.000 € |
538030 Regenwasser | 50.000 € | |||
541010 Gemeindestraßen | 5221000 | Unterhaltung | Reparatur Durchlass Straße „Am Mühlenteich“ | 25.000 € |
Ferner haben im Bereich des Produktes „611010 – allgemeine Finanzwirtschaft“ die aktuellen Ermittlungen zur Höhe der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, des Familienlastenausgleiches sowie der voraussichtlichen Schlüsselzuweisungen in die Planung Eingang gefunden. Dabei setzt sich der insgesamt positive Trend des Jahres 2018 voraussichtlich auch im Jahr 2019 fort.
Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.
III. Finanzplan
Der Vorlage beigefügt ist ebenso der Finanzplan. Für den investiven Teil des Finanzplans ist zudem eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht beigefügt. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.
a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2019 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von 5.000 € vor.
b) Investitionstätigkeit
Investiv umfasst der vorliegende Haushaltsentwurf abweichend vom Vorjahr folgende Vorhaben:
Produkt | Konto | Maßnahme | Beschreibung | Planansatz |
111010 Gemeindeorgane | 7832120 | Endgeräte für ALLRIS | Jeder Gemeindevertreter sollte ein Gerät zur Verfügung haben. | 3.500 €
|
111052 allgemeines Grundvermögen | 7821010 | Grundstückserwerb | Am Kirchberg | 285.000 € |
Produkt | Konto | Maßnahme | Beschreibung | Planansatz |
126010 Freiwillige Feuerwehr | 7851120 | An- und Umbau FF- Gerätehaus | Planungskosten für 2019 einschließlich mittelfristige Investitionskosten | 20.000 € |
361110 Kindergarten | 7818110 | Erweiterung Kindergarten | Planungskosten für 2019 einschließlich mittelfristige Investitionskosten | 10.000 € |
541010 Gemeindestraßen | 7852040 | Durchlass (Brücke) „Alte Dorfstraße“ | Neuherstellung des Durchlasses | 90.000 € |
553010 Ehrenfriedhof | 7852020 | ELER Projekt | Fortgeführte Veranschlagung | 65.000 € |
Parallel zu den vorab genannten Vorhaben wurden ebenso die geschätzten Einzahlungen aus zu erwartenden Zuweisungen mittelfristig eingestellt.
c) Liquiditätsentwicklung
Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird die Liquidität in Höhe von voraussichtlich 427.800 € sinken. Unter Bezug auf die ebenso vorliegende Nachtragshaushaltsplanung für das Jahr 2018 würde damit die Liquidität der Gemeinde zum Ende des Jahres 2019 auf voraussichtlich gerundete 880.277 € absinken.
IV. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr
Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Ein entsprechender Haushaltsplan der Freiwilligen Feuerwehr Klein Wesenberg liegt noch nicht vor und kann auch in einer späteren Sitzung beschlossen werden.
Anlage/n:
Anlagen: Haushaltssatzung 2019
Vorbericht 2019
Ergebnisplan 2019
Übersicht Teilergebnisse 2019
Finanzplan 2019
Übersicht Teilfinanzpläne 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-11-05 Haushaltssatzung 2019 (93 KB) | ||||
2 | 2018-11-05 Vorbericht (836 KB) | ||||
3 | 2018-11-05 Ergebnisplan 2019 (88 KB) | ||||
4 | 2018-11-05 Übersicht Teilergebnispläne (110 KB) | ||||
5 | 2018-11-05 Finanzplan 2019 (94 KB) | ||||
6 | 2018-11-05 Übersicht Teilfinanzpläne (107 KB) |