Vorlage - 2018/11-078-01
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Badendorf beschließt die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf (Anlage 1) rückwirkend ab dem 01.01.2018.
Die Haushaltsmittel sind in den Nachtragshaushalt 2018 und in den Folgejahren entsprechend einzustellen.
Sachverhalt:
Die Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der Freiwilligen Feuer-wehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) vom 28. März 2018 (Anlage 2) ersetzt die zum 30.05.2018 auslaufende vormals gültige rückwirkend zum 01.01.2018. Danach ändern sich die Höchstsätze der pauschalierten monatlichen Aufwandsentschädigungen gem. § 2 (2) Nr. 3 der VO bezogen auf das Amt Nordstormarn (Jahresauszahlung) wie folgt:
- Amtswehrführung:3.204,00 € / Stellvertretung:2.403,00 €pro Jahr
- Gemeindewehrführung*:2.028,00 € / Stellvertretung:1.521,00 €pro Jahr
- Gemeindewehrführung**:1.884,00 € / Stellvertretung:1.413,00 €pro Jahr
*= ab 1.000 bis 2.500 Einwohner
**= bis 1.000 Einwohner
Die Höhe der Sätze für die Stellvertretungen ergeben sich aus der Tatsache, dass nach der neuen VO ein Höchstsatz von 75 % (bisher 50 %) der für die Wehrführungen vorgesehenen Pauschale angesetzt wird.
Zurzeit regelt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf zu diesem Thema Folgendes:
§ 6
Gemeindewehrführerin/Gemeindewehrführer
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70% des Höchstsatzes der Verordnung.
In den Entschädigungssatzungen der meisten Gemeinden des Amtes Nordstormarn ist bereits geregelt, dass mit 100 % des Höchstsatzes der Landesverordnung entschädigt wird (Anlage 3). Den Gemeinden, die bisher eine andere Regelung hatten, wurde eine Anpassung der Entschädigung zur Vereinheitlichung der Höhe der Pauschalen auf Amtsebene im Sinne der Gleichbehandlung und Wertschätzung der immer umfangreicher werdenden Tätigkeit in den Wehrvorständen empfohlen.
Die Entschädigungen für weitere Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Badendorf, dem Jugendwart und dem Gerätewart, basierten in der Vergangenheit auf dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2002 (Anlage 4). Die Entschädigungsregelung sollte in die Entschädigungssatzung mit aufgenommen werden.
Für die Gemeinde Badendorf ergeben sich damit folgende Enschädigungen ab 01.01.2018:
- Gemeindewehrführung 100 %1.884,00 €(bisher: 70 % des Höchstsatzes = 800,00 €)
- Stellvertretung 75 %1.413,00 €(bisher: 50 % der Entschä- digung für Wehrführung =400,00 €)
- Jugendwart 50 % 942,00 €(bisher: 250,00 €)
- Gerätewart 25 % 471,00 €(bisher: 130,00 €)
Anlage/n:
Anlagen: (1) 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf (2) EntschVOfF v. 28.03.2018
(3) Übersicht Entschädigungssätze Gemeinden des Amtes Nordstormarn
(4) Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2002
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 11 Entschädigungssatzung-2-Änderung (105 KB) | ||||
2 | 2018-03-28 EntschVOfF mit Vermerk (1182 KB) | ||||
3 | 2018-11 Übersicht Entschädigung FF Amt Nordstormarn (25 KB) | ||||
4 | 2002-12-05 Protokollauszug GV-Entschädigungssatzung (81 KB) |