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Vorlage - 2018/20-052  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
06.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussempfehlung (Stand: 28.11.2018)  
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (geteilt)  
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (gesamt)  
Anlage 4: Begründung  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 28.11.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2018 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung beschlossen und nach § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.

 

Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung inklusive Begründung und die umweltrelevanten Informationen mit verkürzter Auslegungszeit vom 24.10.2018 bis einschließlich 06.11.2018 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 16.10.2018 amtlich bekannt gemacht. Stellungnahmen konnten gemäß Beschluss nur zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden.

 

Die gemäß § 4a (3) i.V.m § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 18.10.2018 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde nachrichtlich unterrichtet. Auf eine Beteiligung der Naturschutzverbände und der der Nachbargemeinden wurde verzichtet, da sich die Änderung nicht auf deren Belange bezieht.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

Träger öffentlicher Belange

Stellungnahme vom

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H

06.11.2018

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

22.10.2018

Kreis Stormarn

05.11.2018

Handwerkskammer Lübeck

25.10.2018

Industrie- und Handelskammer Lübeck

01.11.2018

Deutsche Telekom Technik GmbH

01.11.2018

Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft

22.10.2018

Vodafon GmbH / Vodafon Kabel Deutschland GmbH

05.11.2018

Deutsche Telekom Technik GmbH, Richtfunk Trassenauskunft

25.10.2018

Firma Ericsson, Richtfunk-Trassenauskunft

21.11.2018

Gewässerpflegeverband Heilsau

30.10.2018

 

Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).

 

Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen zu den Unterlagen aus dem Beteiligungsverfahren.

Für den Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Beschlussempfehlung (Stand: 28.11.2018)

2) Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (geteilt)

3) Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (gesamt)

4) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1: Beschlussempfehlung (Stand: 28.11.2018) (382 KB)      
Anlage 4 2 Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (geteilt) (831 KB)      
Anlage 1 3 Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung (gesamt) (520 KB)      
Anlage 2 4 Anlage 4: Begründung (1020 KB)      
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