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Vorlage - 2018/19-061  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Rehhorst
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss Gemeinde Rehhorst
19.11.2018 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst (offen)   
Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst Vorberatung
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
26.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-11-08 Änderungen 2018  
2018-11-09 Haushaltssatzung 2019  
2018-11-09 Vorbericht 2019  
2018-11-08 Ergebnisplan  
2018-11-09 Übersicht Teilergebnispläne  
2018-11-08 Teilergebnispläne  
2018-11-08 Finanzplan  
2018-11-09 Übersicht Teilfinanzpläne inv.  

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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 311 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 311 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

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Sachverhalt:

 I. Haushaltsentwicklung 2018

Die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind insgesamt von einem positiven Verlauf geprägt. So schließt das Haushaltsjahr 2017 vorläufig mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 9.699 €. Diese positive Entwicklung fußt auf höheren Erträgen aus der Einkommenssteuer und zum Teil einmaligen Erstattungen sowie zum Teil erheblich geringer angefallene Aufwendungen, z.B. für Deckenerneuerung des Parkplatzes am Gemeinschaftshaus.

 

Im Haushaltsjahr 2018 lassen die zum heutigen Zeitpunkt absehbaren Veränderungen in der Ergebnisrechnung ein um rund 57.200 € verbessertes Ergebnis erwarten. Einer Nachtragshaushaltsplanung bedarf es deshalb nicht. Die erkennbaren wesentlichen Veränderungen im Jahr 2018 sind in einer Übersicht als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Es wird insoweit darauf Bezug genommen. Unter Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Veränderungen stellt sich die Liquiditätsentwicklung wie folgt dar:

 

Abschluss Finanzrechnung 31.12.2017

811.911

zzgl. vorl. Forderungen zum 31.12.2017

+ 45.288

abzgl. vorl Verbindlichkeiten zum 31.12.2017

- 29.956

bereinigter liquider Abschluss zum 31.12.2017

827.243

geplanter Mittelabfluss 2018 (Pos. 42 Finanzplan)

50.900 €

zzgl. Saldo aus Veränderungen

61.700 €

Voraussichtlicher Stand Mittel 31.12.2018

939.843

 

II. Grundlagen, Rahmenbedingungen für das Jahr 2019

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2019, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2017 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2018. Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2019 vom 14.09.2018 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2019 maßgebend. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2019 sind daher ebenso vorläufig. Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Ferner liegen die für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen notwendigen Statistiken zum Stand 31. März 2018 nicht vor. Für die Prognoseberechnungen 2019 wurde deshalb auf den Stichtag 31.12.2017 abgestellt. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Jahresabschlüsse 2016 und 2017

Der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 und 31.12.2017 wurden im Laufe des Jahres 2018 erstellt. Aufgrund personeller Engpässe konnte jedoch eine Prüfung dessen durch den Prüfungsausschuss der Gemeinde Rehhorst noch nicht veranlasst werden. Dies soll zeitnah nachgeholt werden. Die Ergebnisse des Jahres 2017 werden jeweils mit in den Plänen dargestellt.

 

b) Allgemeine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen

Gemäß Vereinbarung zwischen dem Land S.- H. und den kommunalen Landesverbänden über kommunale Entlastungsmaßnahmen vom 17.01.2018 haben die Gemeinden erstmals für das Jahr 2018 eine zweckgebundene Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen bekommen (vgl. Ergebnisplan, Konto 4131100). Dabei ist der Förderzweck nicht näher konkretisiert. Folglich ist die Zuweisung nicht an die Ausführung einer bestimmten Maßnahme, bzw. von bestimmten Maßnahmen gebunden. Die Gemeinden haben insoweit in eigener Verantwortung eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderungen auch im Jahr 2019 fortgeführt werden.

 

c) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn hat die Kreisumlage für das Jahr 2019 auf 31,25 v.H. festgesetzt. Der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn wird sich in seiner Sitzung am 15.11.2018 mit dem Amtshaushalt und in diesem Zusammenhang mit der Festsetzung der Amtsumlage für das Jahr 2019 befassen. Der zurzeit vorliegende und vom Hauptausschuss des Amtes zur Beschlussfassung empfohlene Entwurf des Haushaltsplanes geht von einer Beibehaltung des Umlagesatzes für die Amtsumlage von 20,5 v.H. aus. In absoluten Zahlen erhöhen sich die Umlagen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde dennoch im Jahr 2019.

 

Parallel dazu befasst sich der Amtsausschuss mit der Festsetzung der Höhe der Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung). Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 eine Anpassung empfohlen. Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt bereits die durch den Hauptausschuss empfohlenen, angepassten Verwaltungskostenanteile.

 

Der Träger des Kindergartens in Rehhorst hat zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes seine Haushaltsplanung noch nicht vorgelegt. Der Anteil der Gemeinde an den Kosten des Kindergartens im Jahr 2019 wurde daher auf der Basis des Jahres 2018 geschätzt (vgl. Produkt 361130 und Konto 5312000).

 

Weitergehend hat sich der Schulausschuss des Schulverbandes Zarpen in seiner Sitzung am 07.11.2018 mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 befasst. Ihm lag dazu ein Entwurf des Haushaltsplanes vor. Die angesetzte Schulverbandsumlage folgt insoweit aus diesem Haushaltsentwurf. Aufgrund der anteilig steigenden Schülerzahlen aus der Gemeinde Rehhorst, steigt auch der Betrag der Schulverbandsumlage der Gemeinde Rehhorst.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2018 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2018 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor.

 

d) Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Rehhorst

Die Gemeinde Rehhorst betreibt ihre Abwasserbeseitigung in Gestalt der Mischwasserwasserkanalisation als kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung hat im Jahr 2017 mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 8.787 € abgeschlossen. Durch die im Jahr 2019 anstehende Klärteichentschlammung im Ortsteil Pöhls erreicht die Einrichtung im Jahr 2019 jedoch nur einen voraussichtlichen Kostendeckungsgrad von voraussichtlich 53,07%. Die Klärteichentschlammung ist gemäß Information des Ing.- Büros Otterwasser mit Kosten in Höhe von 225.000 € veranschlagt. Der Wert folgt aus der gemäß Schlammspiegelmessung zu erwartenden Schlammmenge und einer Entsorgung dessen. Die Aufwendungen können teilweise durch Erträge aus der Auflösung der bestehenden Rückstellung Teichentschlammung in Höhe von 56.000 € aufgefangen werden. Soweit eine Verwertung des Schlammes auf landwirtschaftliche Flächen möglich sein sollte, könnten sich die Kosten noch erheblich reduzieren. Hierzu bedarf es dann noch entsprechender Untersuchungen. Der vorliegende Haushaltsentwurf sowie die ebenso zur Beratung anstehende Gebührenanpassung gehen jedoch von dem höheren Wert aus. Es wird dahingehend auf die gesondert vorliegende Beschlussvorlage Bezug genommen. Mögliche Gebührenanpassungen berücksichtigt der vorliegende Haushaltsentwurf nicht. Insofern würde eine Anhebung das geplante Ergebnis entsprechend verbessern.

 

e) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2019 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2019 jeweils 332 v.H.

 

Mit Blick auf das defizitäre Ergebnis des vorliegenden Haushaltsentwurfes sollte eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B geprüft werden. Der vorliegende Haushaltsentwurf geht von den bestehenden Hebesätzen aus. Insofern würde eine Anhebung das geplante Ergebnis entsprechend verbessern.

 

III. Ergebnisplan

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 63.100 €. Er beinhaltet neben den bereits unter II. dargestellten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr folgende wesentliche weitere Veränderungen:

 

Produkt

Konto

Maßnahme

Beschreibung

Planansatz

126010 Freiwillige Feuerwehr Rehhorst

5421100

Ehrenamtliche Tätigkeit

Anpassung Aufwandsentschädigung Wehrführer+ Stellvertreter

3.100 €

126020 Freiwillige Feuerwehr Pöhls

5421100

Ehrenamtliche Tätigkeit

Anpassung Aufwandsentschädigung Wehrführer+ Stellvertreter

3.100 €

211010 Grundschule

5373100

Schulverbands-umlage

Erhöhter Anteil an Kindern

64.400

367810

Jugendarbeit

5318000

Zuschuss Förderverein

Gemäß Antrag vom 10.08.2018

6.800 €

538020 Mischwasser-

beseitigung

5221020

Kanalsanierung

Wert wurde mit Blick auf die Vorjahre reduziert

5.000 €

 

Ferner haben im Bereich des Produktes „611010 – allgemeine Finanzwirtschaft“ die aktuellen Ermittlungen zur Höhe der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, des Familienlastenausgleiches sowie der voraussichtlichen Schlüsselzuweisungen in die Planung Eingang gefunden. Dabei setzt sich der insgesamt positive Trend des Jahres 2018 voraussichtlich auch im Jahr 2019 fort.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

IV. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist ebenso der Finanzplan. Für den investiven Teil des Finanzplans ist zudem eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht beigefügt. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2019 voraussichtlich ihre Auszahlungen nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht ein Defizit von 65.300 € vor. Dies liegt im Wesentlichen an der eingeplanten Klärteichentschlammung.

 

b) Investitionstätigkeit

Investiv umfasst der vorliegende Haushaltsentwurf abweichend vom Vorjahr folgende Vorhaben:

 

Produkt

Konto

Maßnahme

Beschreibung

Planansatz

111010

Gemeindeorgane

7832130

Beschaffung von Tablets

Im Zuge der Umsetzung des Ratsinformationssystems (Allris) sollte jede/r Gemeindevertreter/in die Möglichkeit erhalten, ggf. durch zur Verfügung stellen eines Tablets auf das Angebot zuzugreifen.

5.500 €

 

541010 Gemeindestraßen

7852210

Deckensanierung Gemeindeverbindungsstraße

vgl. auch Beschluss dazu. Dem stehen Einzahlungen aus Zuwendungen von 17.100 € (Kt. 6811100) gegenüber.

31.600 €

 

Parallel zu den vorab genannten Vorhaben wurden ebenso die geschätzten Einzahlungen aus der zu erwartenden Zuweisung eingestellt.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird die Liquidität in Höhe von voraussichtlich 87.800sinken. Unter Bezug auf die unter I. aufgezeigte Liquiditätsentwicklung würde damit die Liquidität der Gemeinde zum Ende des Jahres 2019 auf voraussichtlich gerundete 852.043absinken.

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Die entsprechenden Haushaltsplanungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rehhorst liegen noch nicht vor und können aber auch in einer späteren Sitzung beschlossen werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen: Übersicht Veränderungen 2018

Haushaltssatzung 2019

Ergebnisplan 2019

Übersicht Teilergebnispläne 2019

Teilergebnispläne 2019

Finanzplan 2019

Übersicht Teilfinanzpläne 2019 für den investiven Teil

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11-08 Änderungen 2018 (85 KB)      
Anlage 2 2 2018-11-09 Haushaltssatzung 2019 (92 KB)      
Anlage 6 3 2018-11-09 Vorbericht 2019 (828 KB)      
Anlage 3 4 2018-11-08 Ergebnisplan (87 KB)      
Anlage 8 5 2018-11-09 Übersicht Teilergebnispläne (111 KB)      
Anlage 4 6 2018-11-08 Teilergebnispläne (204 KB)      
Anlage 5 7 2018-11-08 Finanzplan (88 KB)      
Anlage 7 8 2018-11-09 Übersicht Teilfinanzpläne inv. (104 KB)      
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