Vorlage - 2018/19-062
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rehhorst beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rehhorst vom 07.12.2007 (1. Nachtrag vom 26.11.2018) mit/ ohne folgende Änderungen:
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ wird im Jahr 2018 bedingt durch die bevorstehende Klärteichentschlammung im Ortsteil Pöhls ein erhebliches Defizit erwirtschaften. Gemäß Kommunalabgabengesetz soll dieses Defizit in den 3 Folgejahren ausgeglichen werden. Andernfalls wäre es durch den allgemeinen Haushalt zu decken.
Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 2) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Abwassergebühr von derzeit 2,80 € auf 3,96 € erforderlich. Die beigefügte Kalkulation stellt alternativ dazu auch die Entwicklung der Verbrauchsgebühr bei Einführung einer Grundgebühr dar.
Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Anlage/n:
Anlagen: Änderungssatzung
Gebührenkalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-11-08 1. Änderung Satzung Gebühr SW (70 KB) | ||||
2 | 2018-11-09 MW Gebührenkalkulation (118 KB) |