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Vorlage - 2019/11-084  

Betreff: Anpassung der Entschädigungssätze für den Jugendwart und Geräte- bzw. Fahrzeugwart der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
04.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Badendorf beschließt die Anpassung der Jahrespauschale für die Aufwandsentschädigungen der Jugend-, und Gerätewarte auf Basis der erhöhten Sätze der neuen Entschädigungsrichtlinie zum 01.01.2019. Daraus ergeben sich zukünftig folgende Zahlbeträge:

 

  • Jugendwart:950,00€,
  • Gerätewart:568,00 €.

 

Die erhöhten Sätze sind erstmalig bei der Auszahlung im IV. Quartal 2019 zu berücksichtigen.

 

 

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Sachverhalt:

 Die bisher gewährten und ausgezahlten Entschädigungspauschalen für Jugend-, Fahrzeug- und Gerätewarte wurden in einem Beschluss der Gemeindevertretung Badendorf am 05.12.2002 letztmalig angepasst. Durch die zum 01.01.2018 in Kraft getretene neue Entschädigungsrichtlinie wurden die Höchstbeträge zur Entschädigung erheblich angehoben, um den gestiegenen Anforderungen an die Ausübung gerecht zu werden. Die letztmaligen Anhebungen bzw. Festsetzungen durch die Gemeinde in 2002 entsprechen dem zu leistenden Aufwand bei Weitem nicht mehr, so dass nach mittlerweile 16 Jahren Handlungsbedarf besteht. Insbesondere der Aufwand der Jugendwarte für Ausbildung, Organisation und Dokumentation ist in erheblichem Umfang gestiegen, weshalb hier die deutliche Anpassung als angemessen zu bewerten ist.

 

Die Höchstsätze der Entschädigungen für Gerätewarte sind unter Nr. 8 ff. der Richtlinie geregelt und vom Fahrzeugtyp abhängig:

 

  • ELW1:35,- € = 420,- € (anzuwenden auf das MZF)
  • TSF:40,- € = 480,- €
  • LF 10/6:67,- € = 804,- € (anzuwenden auf das LF 8/6)

 

Die sich hieraus ergebende Gesamtsumme von 1.704,- € wird dem Gerätewart zu 1/3 zuerkannt, woraus sich der Pauschbetrag von 568,- € ergibt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

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