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Vorlage - 2019/11-085  

Betreff: Anpassung der Entschädigungssätze über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
04.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
11 Entschädigungssatzung-2. Änderung  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Badendorf beschließt die Anpassung der Jahrespauschale für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführung und Stellvertretung auf Basis der erhöhten Sätze der neuen Landesverordnung zum 01.01.2019. Daraus ergeben sich zukünftig folgende Zahlbeträge:

 

Gemeindewehrführer:1.884,- €,

stellvertretender Gemeindewehrführer:1.413,- €.

 

Hierzu wird § 6 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf wie folgt geändert: das Amt Nordstormarn wird beauftragt, die Satzungsänderung ortsüblich bekanntzumachen:

 

§ 6

 

Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.

 

 

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Sachverhalt:

 Die anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.11.2018 zur Beschlussfassung vorliegende Beschlussvorlage enthielt einen redaktionellen Fehler, wonach die Stellvertretung nur 75% des Höchstsatzes erhalten sollte. Dies wird durch den neuen Beschluss korrigiert.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11 Entschädigungssatzung-2. Änderung (73 KB)      
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