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Vorlage - 2019/18-053  

Betreff: Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
28.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen ungeändert beschlossen   
Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Vorberatung
13.02.2019 
Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mönkhagen Teileinziehung An der Bundesstr. 8 - 10 Flurstückskarte  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:

 

  • Straße „An der Bundesstraße 8 - 10“, Flurstücke 131, 137, 138, 139, 7/4, 11/2 der Flur 6 und Flurstück 119 der Flur 5 der Gemarkung Mönkhagen

 

Durch die Teileinziehung wird der Weg  dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich die Straßennutzung für den Anliegerverkehr.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2013 besteht das Anliegen der Anlieger und Anwohner, dass der Gemeindeweg “An der Bundesstraße 8-10“ mittels Verkehrszeichen für den öffentlichen Verkehr gesperrt und mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ versehen wird. Als Gründe hierfür werden verschiedenartige Übertretungen von Rechtsvorschriften (abfallrechtliche Verstöße, Erregung öffentlichen Ärgernisses (Urinieren und Koten), Missachtung von Rechten der Anlieger bzw. Sachbeschädigung an Privateigentum und die ungenügende Wendemöglichkeit in dem Weg angeführt.

 

Zuständig für eine entsprechende Beschilderung ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn. Diese lehnt die Anordnung der Beschilderung allerdings mit dem Hinweis ab, dass der öffentliche Weg zunächst teileingezogen werden müsse. Er müsse wegerechtlich und somit nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) von der Gemeinde Mönkhagen als Träger der Straßenbaulast teilweise eingezogen werden. Mittels einer Teileinziehung könnte der Weg hinsichtlich des Kraftfahrzeugverkehrs der Öffentlichkeit entzogen und nur der Anliegerverkehr zugelassen werden. Nach einer entsprechenden Teileinziehung würde die Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn die entsprechende oben genannte Beschilderung anordnen.

 

Eine Teileinziehung würde nach § 8 (StrWG) erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies aus überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls erfolgt. Es ist zu begründen, dass eine Teileinziehung dem öffentlichen Wohl dient und schwerer wiegt als das Interesse der Verkehrsteilnehmer auf eine uneingeschränkte Nutzung des Weges. Als Argumente für eine Teileinziehung könnten die von den Anliegern angegebenen verschiedenartigen Übertretungen von Rechtsvorschriften (abfallrechtliche Verstöße, Erregung öffentlichen Ärgernisses (Urinieren und Koten), Missachtung von Rechten der Anlieger bzw. Sachbeschädigung an Privateigentum und die ungenügende Wendemöglichkeit in dem Weg angegeben werden. Das Interesse von Kraftfahrzeugführern auf eine uneingeschränkte Nutzung des Weges kann als gering angesehen werden, da es sich bei dem Weg um eine Sackgasse handelt.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die Amtsverwaltung zunächst öffentlich bekannt machen, dass die Teileinziehung beabsichtigt ist. Betroffene können hiergegen Einwendungen erheben. Sofern keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Teileinziehung erhoben werden, wird die Amtsverwaltung die Teileinziehung verfügen. Werden Einwendungen erhoben, sind die Vorgänge der Gemeindevertretung zur Entscheidung darüber vorzulegen, ob trotz der Einwendungen die Belange des öffentlichen Wohls überwiegen und eine Teileinziehung durchgesetzt werden kann. Gegen die Teileinziehung kann der Klageweg beschritten werden.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

Katasterplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mönkhagen Teileinziehung An der Bundesstr. 8 - 10 Flurstückskarte (133 KB)      
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