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Vorlage - 2019/14-063  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
20.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Beschlussempfehlungen (Stand: 04.06.2019)  
2) Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 (Stand 04.06.2019) - gesamt  
3) Bebauungsplan Nr. 7, Teilbeiech 1 (Stand: 04.06.2019) - Auszug  
4) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7, Teilebeiech 1 (Stand 04.06.2019)  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

c)      nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 04.06.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße 75 (Stormarnstraße), östlich Am Denkmal und nördlich der Trave bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.11.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.

 

Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) inklusive Begründung und die umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 01.02.2019 bis einschließlich 04.03.2019 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 25.01.2019 amtlich bekannt gemacht. Aus der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 31.01.2019 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat Städtebau und Ortsplanung

keine

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

keine

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz

keine

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

18.02.2019

Landesamt für Denkmalpflege

keine

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

31.01.2019

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

28.02.2019

Vereinigte Stadtwerke GmbH

keine

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen

05.02.2019

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

01.03.2019

Netz Lübeck GmbH (Stadtwerke)

07.02.2019

Wasser- und Bodenverband Trave

05.02.2019

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

keine

 

 

Naturschutzverbände

 

 

Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.

keine

Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V.

keine

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein

keine

 

 

Öffentlichkeit

 

 

Bürgerschaft 1 (Hansfelder Hof 1)

03.03.2019

Bürgerschaft 2 (am Denkmal 9)

04.03.2019

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung). Entscheidende Änderungen zur Entwurfsfassung ergeben sich hieraus nicht. Für den Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 der Gemeinde Hamberge kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.

 

Hinweis:

Sollte die Gemeindevertretung entscheiden, der Stellungnahme „Bürgerschaft 1“ hinsichtlich der baugestalterischen Festsetzung (Traufhöhe, Drempelhöhe) zu entsprechen, muss der Entwurf geändert und erneut in das Beteiligungsverfahren gegeben werden. Dieses könnte eingeschränkt (Stellungnahmen werden nur zu den geänderten Teilen zugelassen) und mit verkürzter Frist (14 Tage) erfolgen. 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Beschlussempfehlung (Stand: 04.06.2019)

2) Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 (Stand 04.06.2019) - gesamt

3) Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 (Stand: 04.06.2019) - Auszug

3) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 (Stand: 04.06.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 1) Beschlussempfehlungen (Stand: 04.06.2019) (329 KB)      
Anlage 1 2 2) Bebauungsplan Nr. 7, Teilbereich 1 (Stand 04.06.2019) - gesamt (2021 KB)      
Anlage 3 3 3) Bebauungsplan Nr. 7, Teilbeiech 1 (Stand: 04.06.2019) - Auszug (2366 KB)      
Anlage 2 4 4) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7, Teilebeiech 1 (Stand 04.06.2019) (324 KB)      
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