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Vorlage - 2019/12-053  

Betreff: Überprüfung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz Anhörung
19.02.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
14.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Barnitz Wohneinheitenentwicklung  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

Die Gemeindevertretung Barnitz spricht sich grundsätzliche für die Ausweisung von Bauflächen im Gemeindegebiet aus.

Als erster Schritt sind die Aufstellung des Siedlungsentwicklungskonzeptes fortzusetzen und die Überprüfung und Aktualisierung des Landschaftsplanes sowie des Flächennutzungsplanes vorzubereiten. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Schritte und Kosten zu ermitteln und mitzuteilen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Der Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsplanes 2010 ermöglicht der Gemeinde Barnitz wieder einen Wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von 15%. Dieser ist bereits mit dem Beginn des Beteiligungsverfahrens anwendbar. Basis sind nicht mehr die am 31.12.2009 bestehenden Wohneinheiten (WE), sondern der Bestand am 31.12.2017. Gemäß Angabe des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein waren dieses 366 statt 367. Es ergibt sich somit ein Entwicklungsrahmen von 54,9 WE. Dieser umfasst auch die Baugenehmigungen ab dem 01.01.2018, den Ersatzbau für Gebäudeabrisse und mögliche Baulücken. Nach Abschluss des Verfahrens wurde ein neuer Stichtag angekündigt.

 

Damit die Gemeinde Wohnbauflächen ausweisen kann, ist zunächst eine Überprüfung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar und bildet die Grundlage für die dann folgende verbindliche Bauleitplanung (= Bebauungsplan). Die von 2004 bis 2007 im BauGB verankerte Verpflichtung, die Flächennutzungspläne spätestens nach 15 Jahren zu überprüfen, besteht nicht mehr. Trotzdem sollten die Pläne regelmäßig auf ihre Aktualität und Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen überprüft werden. Dieses kann auch durch Flächennutzungsplanänderungen erfolgen.

 

Aktuell bestehen für das Gemeindegebiet zwei Flächennutzungspläne, die jeweils einmal geändert wurden. Hierbei handelt es sich um den Flächennutzungsplan der Gemeinde Barnitz (Klein Barnitz, Groß Barnitz, Lokfeld) aus dem Jahre 1975, geändert 1984 und den Flächennutzungsplan der Gemeinde Benstaben von 1972, geändert 1978. Allein aufgrund des Alters der Pläne ist erkennbar, dass diese nicht den heutigen Gegebenheiten entsprechen können. Eine Überprüfung und Überarbeitung ist zwingend notwendig. Die Gemeinde hat mit der Aufstellung des Landschaftsplanes 2004 einen ersten Schritt gemacht. Dieser enthält Siedlungsentwicklungsflächen für Wohnen und Gewerbe, die in den o.g. Flächennutzungsplänen nicht enthalten aber auch nicht in einen neuen Flächennutzungsplan eingeflossen sind. Auch der Landschaftsplan ist bereits 14 Jahre alt und bedarf einer Überprüfung.

 

Der Landesentwicklungsplan und damit die Landesplanungsbehörde fordern vor der Bauflächenausweisung in allen Planverfahren die Prüfung von Alternativflächen. Hierzu wurde vom Planlabor Stolzenberg, Lübeck mit der Erarbeitung des Konzeptes „Siedlungsentwicklung und Innenentwicklungspotenziale“ begonnen. Die ersten Ergebnisse sind dem Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz am 16.03.2015 nichtöffentlich präsentiert worden. Die Analyse wurde nicht fortgesetzt.

 

Um Wohnbauflächen in der Gemeinde Barnitz zu schaffen, sind folgende Schritte notwendig:

 

  1. Wiederaufnahme oder Neubeginn der Aufstellung eines Siedlungsentwicklungskonzeptes,
  2. Überprüfung und Aktualisierung des Landschaftsplanes,
  3. Überprüfung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes,
  4. Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

Übersicht Wohneinheitenentwicklung in Barnitz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Barnitz Wohneinheitenentwicklung (424 KB)      
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