Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2019/14-073  

Betreff: Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010
hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamberge
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
14.03.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1a) LEP 2010 - Teil C Hauptkarte, Auszug für Amt Nordstormarn  
Analge 1b) LEP 2010 - Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung  
Anlage 2a) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 - Teil C Hauptkarte Auszug für Amt Nordstormarn  
Anlage 2b) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 - Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwendungen gegen die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein – Entwurf 2018 (Stand 27.11.2018).

 

Auf die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird verzichtet.

 

oder Es wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Landesregierung hat entschieden, das Landesentwicklungsplan 2010 vor dessen Ablauf fortzuschreiben. Am 27.11.2018 wurde der Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Dieser soll die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Schleswig-Holstein für 15 Jahre festlegen. Er wird insofern auch Grundlage der in den kommenden Jahren neu zu erstellenden Regionalpläne sein.

 

Der Planentwurf besteht aus

-          dem Textteil (276 Seiten) mit den Herausforderungen, Chancen und strategischen Handlungsfeldern (Teil A) und den rechtsverbindlichen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung (Teil B)

-          der Karte und

-          dem Umweltbericht (143 Seiten).

 

Auf das vollständige Beifügen dieser Dokumente zur Vorlage ist verzichtet worden. Diese sind im Internet unter https://www.bolapla-sh.de/plan/lep_01 abrufbar.

 

Das Innenministerium hat die wesentlichen Neuerungen des LEP gegenüber dem LEP 2010 wie folgt zusammengefasst:

-          Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen ist aufgrund des erhöhten Wohnungsneubaubedarfs aktualisiert worden (neuer Geltungszeitraum, neuer Stichtag beim Wohnungsbestand). Außerdem wurden Ausnahmen definiert, um ihn flexibler zu gestalten.

-          Der Plan wurde an die energiepolitischen Ziele angepasst, um eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende zu ermöglichen.

-          Neu im Plan ist die Raumordnung des Untergrundes zur Nutzung tiefer Geothermie und zur Errichtung von Energiespeichern in Salzkavernen.

-          Fracking als Fördermethode von Kohlenwasserstoffen wird ausgeschlossen. - Angesichts des Klimawandels gibt es im Plan neue Vorgaben zu

-          Binnenhochwasser- und Küstenschutz und dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Eingeführt wurde eine neue Raumkategorie "Vorranggebiet für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich". Die Raumkategorie Binnenhochwasserschutzes wurde an wasserrechtliche Vorgaben angepasst.

-          Erstmals enthält der Plan eine Vorgabe für die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Land.

-          Die Bedeutung von Digitalisierung und Kommunikationsinfrastruktur für Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung wurde gestärkt.

-          Es gibt einen neuen Teil A mit übergeordneten und strategischen Ansätzen für eine zukunftsorientierte Landesentwicklung.

-          In einem neuen Kapitel "Vernetzung und Kooperation" wird das raumordnerische Leitbild "Denken und Handeln in funktionalen Räumen" konkretisiert.

-          Das bestehende Zielsystem zur räumlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels wurde flexibilisiert und an die geltende Rechtsprechung angepasst.

-          Infrastrukturvorhaben der verschiedenen Verkehrsträger wurden im Plan aktualisiert und Aspekte für die Mobilität der Zukunft ergänzt.

-          Die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung wurden erweitert.

-          Die raumordnerischen Ansätze zu Klimaschutz und Klimaanpassung wurden im Plan zusammengeführt.

-          Es wurden Voraussetzungen geschaffen, damit gemäß dem Landesnaturschutzgesetz der Biotopverbund mindestens 15 Prozent der Landesfläche umfassen kann, einschließlich zwei Prozent Wildnisgebiete.

-          Außerdem ist geplant, dem Landesentwicklungsplan eine raumordnerische Experimentierklausel zur Seite stellen, die im Landesplanungsgesetz verankert werden soll.

 

Für die Gemeinde Hamberge ergeben sich keine relevanten Änderungen.

 

Interessant für die Gemeinde könnten die Aussagen zum wohnbaulichen Entwicklungsrahmen (LEP-Entwurf S. 77 ff.) sein, die bereits seit dem Beginn des Beteiligungsverfahrens am 18.12.2018 Anwendung finden. Da die Gemeinde Hamberge weiterhin auf der Siedlungsgrundachse liegt, kann sie sich uneingeschränkt wohnbaulich entwickeln. Der für andere Gemeinde maßgebliche wohnbauliche Entwicklungsrahmen von 10 % bzw. 15% findet keine Anwendung.

 

Weitere Informationen zu den Entwürfen und zum Verfahren sowie die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gibt es unter www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung. Das Beteiligungsverfahren endet am 31.05.2019.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

1a) LEP 2010 – Teil C Hauptkarte, Auszug für Amt Nordstormarn

1b) LEP 2010 – Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung

2a) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 – Teil C Hauptkarte, Auszug für Amt Nordstormarn

2b) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 – Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1a) LEP 2010 - Teil C Hauptkarte, Auszug für Amt Nordstormarn (142 KB)      
Anlage 4 2 Analge 1b) LEP 2010 - Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung (380 KB)      
Anlage 1 3 Anlage 2a) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 - Teil C Hauptkarte Auszug für Amt Nordstormarn (301 KB)      
Anlage 2 4 Anlage 2b) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 - Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung (541 KB)      
Seite zurück Nach oben