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Vorlage - 2019/13-080  

Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Information über die zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Anhörung
14.05.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Aufstellung der eingegangenen Stellungnahmen  
2) Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 (Stand: 02.01.2019)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.02.2019 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im März/April 2019 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeit hat der Vorentwurf vom 28.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019 öffentlich ausgelegen.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden.

 

Folgende Stellungnahmen liegen vor:

 

Träger öffentlicher Belange /obere Verwaltungsbehörde

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht

ohne

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4

Antwort zum 15.05.2019 angekündigt.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ohne

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz

ohne

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

02.04.2019

(nicht abschließend)

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

27.03.2019

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

26.04.2019

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

10.04.2019

Stadtwerke Reinfeld

ohne

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen

02.04.2019

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

17.04.2019

Schleswig-Holstein Netz AG

01.04.2019

HanseWerk Natur GmbH

ohne

TenneT TSO GmbH

03.04.2019

Gewässerpflegeverband Heilsau

09.04.2019

Wasser- und Bodenverband Trave

10.04.2019

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

09.04.2019

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

ohne

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3

08.04.2019

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management

ohne

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

03.04.2019

 

Naturschutzverbände

 

Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.

24.04.2019

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

24.04.2019

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein

ohne

 

Nachbargemeinden

 

Amt Nordstormarn, Gemeinden Barnitz und Rehhorst

26.04.2019

Amt Trave-Land

ohne

Amt Bad Oldesloe-Land, Gemeinde Meddewade

03.04.2019

Stadt Bad Oldesloe

ohne

Stadt Reinfeld

ohne

 

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Aus diesen ergibt sich weiterer Abstimmungs- und Prüfbedarf. Die Gemeinde muss sich mit der Prüfung und Aktualisierung des 2015 aufgestellten Siedlungsentwicklungskonzeptes befassen, um der geforderter Alternativenprüfung nachzukommen. Der Kreis Stormarn fordert zudem ein Verkehrslärmgutachten für die K2. Die gleiche Forderung wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus erwartet. Dieses hat seine Stellungnahme zum 15.05.2019 angekündigt. 

 

Hausintern wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass die Kläranlage ausgelastet ist und weitere Anschlüsse zu Problemen führen könnten. Dieses ist vor einer weiteren Planausarbeitung zu prüfen. Es wurde bereits ein Angebot angefordert. Der Grundstückseigentümer muss aufgrund der Kostenübernahmevereinbarung der Auftragserteilung im Vorwege zustimmen. Gleiches gilt für die Lärmuntersuchung.

 

Auch aufgrund weitere Hinweise aus der frühzeitgen Beteiligung, z.B. zu den Grundstückszufahrten, erfordern eine Prüfung der Planinhalte.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

1) Aufstellung der eingegangenen Stellungnahmen

2) Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 (Stand: 02.01.2019)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 1) Aufstellung der eingegangenen Stellungnahmen (483 KB)      
Anlage 1 2 2) Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 (Stand: 02.01.2019) (1465 KB)      
Stammbaum:
2019/13-080   2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Information über die zum frühzeitigenBeteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen   Bauamt   Berichtsvorlage
2019/13-080-01   2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern) hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
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