Vorlage - 2019/16-033
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Beschlussvorschlag:
- Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen).
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2018 den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop beschlossen und zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die Beteiligungsverfahren wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Der Entwurf hat in der Zeit vom 18.10.2018 bis einschließlich 19.11.2018 ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 09.10.2018 beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme endete jeweils am 03.12.2018.
Von den Trägern öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Beteiligte | Stellungnahme vom |
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus, Abt. Verkehr | über den LBV S-H. |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H | |
Kreis Stormarn, FD Planung | |
Gewässerpflegeverband Heilsau |
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Abwägung. Änderungen zum Entwurf ergeben sich nicht. Es sind lediglich die Angaben in Nr. 4 zur Mitwirkung der Öffentlichkeit und die Finanziellen Informationen in Nr. 5 redaktionell ergänzt worden. Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Heilshoop kann in der anliegenden Fassung beschlossen werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Abwägungsempfehlung (Stand: 06.05.2019)
2.1) Lärmaktionsplan der Gemeinde Heilshoop (Endfassung)
2.2) Ruhiges Gebiet
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Abwägungsempfehlung (Stand: 06.05.2019) (131 KB) | ||||
2 | 2.1) Lärmaktionsplan der Gemeinde Heilshoop (Endfassung) (169 KB) | ||||
3 | 2.2) Ruhiges Gebiet (626 KB) |