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Vorlage - 2019/15-044-01  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/15-044
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp Vorberatung
12.06.2019 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Heidekamp (offen)   
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
25.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1a) Variante 1 des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Stand: 17.04.2019)  
1b) Variante 1 des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Auszug)  
1c) Variante 1 des Entwurfs der Begründung (Stand: 17.04.2019)  
2a) Variante 2 des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr.2 Neuaufstellung (Stand: 16.05.2019)  
2b) Variante 2 des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Auszug)  
2c) Variante 2 des Entwurfs der Begründung (Stand: 28.05.2019)  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung wird auf § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) umgestellt.

 

2.1         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung Variante 1/ Variante 2 mit folgenden/ohne Änderungen gebilligt:

 

2.2         Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2019 die Beratung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss in den Finanz-, Bau- und Umweltausschuss verwiesen. Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Beschlussvorlage 2019/15-044 vom 16.04.2019 verwiesen.

 

Zwischenzeitlich ist ein alternativer Entwurf erarbeitet worden. Dieser beruht auf der bereits in der Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit am 08.03.2016 vorgestellten Idee, das Baugebiet auch an die Reinfelder Straße anzuschließen.

Die Idee an die Reinfelder Straße ist aber letztendlich nicht weiterverfolgt worden.

 

Die Verbindung ist mit einem Querschnitt von insgesamt 6,45 m (0,35 m Randstreifen + 3,50 m Fahrbahn + 2,25 m Grünstreifen/Parkplatz + 0,35 Randsteifen) vorgesehen. Der Querschnitt entspricht damit der Planstraße in der Bebauungsplanneuaufstellung.

 

Die Verbindung zur Reinfelder Straße hat Auswirkungen auf das nordwestliche Baufenster. Aufgrund der Durchschneidung entfällt ein Baugrundstück. Mit der Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße auf 530 m² (in der Neuaufstellung = 550 m²) kann dieser Verlust vermieden werden. Die möglichen Grundstücksgrößen sind in der Planzeichnung nachrichtlich angeführt. Sie werden nicht Bestandteil des Entwurfes sein. Bei Beibehaltung der GRZ von 0,25 sind die um 20 m² kleineren Grundstücke vertretbar. Die Häuser werden entsprechend kleiner (um 5 m²) sein als in der Neuaufstellung.

 

Mit der Anbindung an die Reinfelder Straße wird zudem die Möglichkeit geschaffen, auf den Hof- und Gartenflächen der Grundstücke Reinfelder Straße 10 und 12 ein Wohngebäude zu errichten. Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Festsetzungen.

 

Seitens der gemeindlichen Gremien ist zu entscheiden, welche Variante weiterverfolgt wird:

 

  • Variante 1: Wendeanlage oder

 

  • Variante 2: Verbindung zur Reinfelder Straße.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1a)Variante 1 des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Stand: 17.04.2019)

1b)Variante 1 des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Auszug)

1c) Variante 1 des Entwurfs der Begründung (Stand: 17.04.2019)

 

2a)Variante 2 des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Stand: 16.05.2019)

2b)Variante 2 des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Auszug)

2c)Variante 2 des Entwurfs der Begründung (Stand: 28.05.2019)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 1a) Variante 1 des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Stand: 17.04.2019) (4695 KB)      
Anlage 1 2 1b) Variante 1 des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Auszug) (1652 KB)      
Anlage 3 3 1c) Variante 1 des Entwurfs der Begründung (Stand: 17.04.2019) (1030 KB)      
Anlage 5 4 2a) Variante 2 des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr.2 Neuaufstellung (Stand: 16.05.2019) (2271 KB)      
Anlage 2 5 2b) Variante 2 des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung (Auszug) (1643 KB)      
Anlage 6 6 2c) Variante 2 des Entwurfs der Begründung (Stand: 28.05.2019) (1032 KB)      
Stammbaum:
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