Vorlage - 2019/20-073
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote für ein Zukunftskonzept Abwasser – Generalplan einzuholen und diese im Bauausschuss vorzustellen. Ziel ist, das Zukunftskonzept Abwasser in die Haushaltsplanung 2020 aufzunehmen und das Konzept in 2020 zu erstellen.
Sachverhalt:
Sachverhalt
Die Notwendigkeit einer Generalplanung – Zukunftskonzept Abwasser Wesenberg – ergibt sich insbesondere aus
- dem Alter der vorhandenen Anlagen, ggf. Fremdwassereinträge
- den Nachverdichtungen durch neue und ggf. zu planende Baugebiete, da die Anlagen an ihren hydraulischen und biologischen Grenzen arbeiten und damit mit erhöhtem betrieblichem Aufwand sowie
- erhöhten Genehmigungsanforderungen der Wasserbehörden im Hinblick auf die Ablaufwerte.
Hinzu kommen die in jüngeren Zeit gestiegenen Anforderungen an
- klimatische Starkregenereignisse
- Anforderungen an Reinigungsleistungen (z.B. Stickstoff, Microplastik, …)
- erhöhte Gewässerschutzleistungen für die Vorfluter (Bäche, Trave…)
- erhöhte Wartungs- und Überwachungsaufgaben der einzelnen Anlagen.
- erhöhte Gebühren für die Abfuhr, Klärschlammentsorgung .
Vorläufige „Eckpfeiler“ eines Leistungsverzeichnisses für die Generalplanung sind
a) Bestandsaufnahme
- Aktualisierung der Bestandsdaten im Gemeindegebiet
(Nachverdichtungen und ggf. Bauleitplanungen) - Aktualisierung der Einleitgenehmigungen in die Vorfluter, ggf. deren Befristungen und vorgeschriebene Reinigungsleistungen
- Zusammenfassung der (jüngsten) hydraulischen und biologischen Mängel
- Kanalnetz, aufbauend auf die vorliegenden Untersuchungen
- Regenwasserbewirtschaftung
b) Bestandsanalyse Kläranlagen und Kanalnetz (unter Berücksichtigung der bisherigen Untersuchungen)
- Sanierungsmöglichkeiten versus Neubau von Anlagen
- Stillegung und ggf. Zusammenlegung von Anlagen
- Nutzung von größeren (Klär-) Einrichtungen im Verbund
(Klärwerk Reinfeld, Hamberge, Lübeck; Klärschlammentsorgung, Trocknung, Entsorgung im Verbund)
c) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Kostenvergleichsrechnung (Berechnung von Investitionen und laufenden Kosten auf 25 Jahre)
- Einbeziehung der Fördervoraussetzungen und –berechnungen
- Wirkung auf die Einleitgebühren und Kalkulation
d) Zieldefinition und Maßnahmenableitung
- Zielfestlegung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
- Maßnahmenableitung mit Prioritäten, Zeit- und Finanzierungsplanung
e) Organisation und Begleitung
- Festlegung der Beteiligten
- Berücksichtigung der Nachbargemeinden
- ggf. Vorbereitung von Kooperationsmodellen
- Zeit- und Ablaufplanung des Zukunftskonzeptes
Das Leistungsverzeichnis / Pflichtenheft wird parallel zu den laufenden Maßnahmen an den einzelnen Anlagen zu konkretisieren sein. Zum gegenwärtigen zeitpunkt ist es nicht abschließend.
Anlage/n:
Anlage/n: