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Vorlage - 2019/20-073  

Betreff: Zukunftskonzept Abwasser Wesenberg - Generalplan
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg
06.06.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote für ein Zukunftskonzept Abwasser – Generalplan einzuholen und diese im Bauausschuss vorzustellen. Ziel ist, das Zukunftskonzept Abwasser in die Haushaltsplanung 2020 aufzunehmen und das Konzept in 2020 zu erstellen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Sachverhalt

Die Notwendigkeit einer Generalplanung – Zukunftskonzept Abwasser Wesenberg – ergibt sich insbesondere aus

  • dem Alter der vorhandenen Anlagen, ggf. Fremdwassereinträge
  • den Nachverdichtungen durch neue und ggf. zu planende Baugebiete, da die Anlagen an ihren hydraulischen und biologischen Grenzen arbeiten und damit mit erhöhtem betrieblichem Aufwand sowie
  • erhöhten Genehmigungsanforderungen der Wasserbehörden im Hinblick auf die Ablaufwerte.

Hinzu kommen die in jüngeren Zeit gestiegenen Anforderungen an

  • klimatische Starkregenereignisse
  • Anforderungen an Reinigungsleistungen (z.B. Stickstoff, Microplastik, …)
  • erhöhte Gewässerschutzleistungen für die Vorfluter (Bäche, Trave…)
  • erhöhte Wartungs- und Überwachungsaufgaben der einzelnen Anlagen.
  • erhöhte Gebühren für die Abfuhr, Klärschlammentsorgung .

 

Vorläufige „Eckpfeiler“ eines Leistungsverzeichnisses für die Generalplanung sind

 

a)      Bestandsaufnahme

  • Aktualisierung der Bestandsdaten im Gemeindegebiet
    (Nachverdichtungen und ggf. Bauleitplanungen)
  • Aktualisierung der Einleitgenehmigungen in die Vorfluter,  ggf. deren Befristungen und vorgeschriebene Reinigungsleistungen
  • Zusammenfassung der (jüngsten) hydraulischen und biologischen Mängel
  • Kanalnetz, aufbauend auf die vorliegenden Untersuchungen
  • Regenwasserbewirtschaftung

 

 

 

b)     Bestandsanalyse Kläranlagen und Kanalnetz (unter Berücksichtigung der bisherigen Untersuchungen)

  • Sanierungsmöglichkeiten versus Neubau von Anlagen
  • Stillegung und ggf. Zusammenlegung von Anlagen
  • Nutzung von größeren (Klär-) Einrichtungen im Verbund
    (Klärwerk Reinfeld, Hamberge, Lübeck; Klärschlammentsorgung, Trocknung, Entsorgung im Verbund)

 

c)      Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

  • Kostenvergleichsrechnung (Berechnung von Investitionen und laufenden Kosten auf 25 Jahre)
  • Einbeziehung der Fördervoraussetzungen und –berechnungen
  • Wirkung auf die Einleitgebühren und Kalkulation

 

d)     Zieldefinition und Maßnahmenableitung

  • Zielfestlegung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
  • Maßnahmenableitung mit Prioritäten, Zeit- und Finanzierungsplanung

 

e)      Organisation und Begleitung

  • Festlegung der Beteiligten
  • Berücksichtigung der Nachbargemeinden
  • ggf. Vorbereitung von Kooperationsmodellen
  • Zeit- und Ablaufplanung des Zukunftskonzeptes

 

Das Leistungsverzeichnis / Pflichtenheft wird parallel zu den laufenden Maßnahmen an den einzelnen Anlagen zu konkretisieren sein. Zum gegenwärtigen zeitpunkt ist es nicht abschließend.

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

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