Vorlage - 2019/23-046
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Beschlussvorschlag:
Der Amtschausschuss beschließt den Erwerb einer Alarmanlage für das Amtsgebäude zu Anschaffungskosten in Höhe von rund 7.500 €.
Sachverhalt:
Im Jahr 2018 wurde auf der Grundlage der im Haushaltsplan 2018 dafür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel eine Alarmanlage für das Amtsgebäude beschafft. Aufgrund eingetretener Vertragsstörungen wurde die Leistung nicht vollständig erbracht. Der daraus entstandene Schaden konnte und wird im Ergebnis einer rechtlichen Klärung nur zu ca. 50 % des Auftragswertes zum einem durch Versicherungsleitsung und zum Anderen durch Schadensersatzleistung des Auftragsnehmers ausgeglichen. Insofern verbleibt beim Amt im Haushaltsjahr 2018 ein finanzieller Schaden in Höhe von gerundeten 4.600 €.
In Folge dessen ist für das Amt erneut eine Beschaffung einer Alarmanlage erforderlich. Dafür wurden 3 Angebote mit Auftragswerten zwischen 6.800 und 11.500 € eingeholt. Die Angebote sind allerdings aufgrund der Verschiedenheit der angeboten Anlagen nicht vergleichbar. Auf eine Beifügung der Angebote wird insofern verzichtet.
Im Ergebnis der Erörterung wird der Erwerb einer Funk- Alarmanlage zu Anschaffungs- und Herstellungskosten von rund 7.500 € vorgeschlagen. Der Amtsdirektor wird hierzu im Zuge der Sitzung näher ausführen.
Anlage/n: