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Vorlage - 2017/11-004  

Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Badendorf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
30.11.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
11 Gebührenkalkulation Wasser 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Badendorf beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 30.10.2017 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Badendorf vom 16. September 1996 (08. Nachtrag vom 18.11.2014) mit folgenden Änderungen:

 

-          Anhebung der Verbrauchsgebühr von 1,20 € auf 1,40 €

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Hinblick auf defizitären Abschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung Wasserversorgung wird empfohlen die Höhe der Benutzungsgebühren zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 2) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Zusatzgebühr von 1,20 € auf 1,40 € erforderlich.

 

Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S a t z u n g

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale

Wasserversorgung der Gemeinde Badendorf vom 16. September 1996

(09. Nachtrag vom 30.11.2017 )

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.11.2017 folgende Satzung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 4 erhält folgende neue Fassung:

 

(2) Die Verbrauchsgebühr beträgt 1,40 EURO je m3 Frischwasser.

 

Artikel II

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

 

23619 Badendorf,

 

 

 

 

 

(Volker Brockmann)

Der Bürgermeister

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11 Gebührenkalkulation Wasser 2018 (546 KB)      
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