Vorlage - 2018/11-018
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des 6. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundesweh vom 18.01.2018,
- des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 06.02.2018,
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Kreises Stormarn vom 12.02.2018,
- der Schleswig-Holstein Netz AG vom 18.01.2018.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 22.02.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen.
Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 2.
- Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
- Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 12.01.2018 bis einschließlich 12.02.2018 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 04.01.2018 amtlich bekannt gemacht.
Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 09.01.2018 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden des Amtes Nordstormarn wurde verzichtet, da diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwendungen zur Planung vorgebracht haben.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 22.02.2018 bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen.
Folgende Stellungnahmen liegen vor:
Träger öffentlicher Belange/ obere Verwaltungsbehörde | Stellungnahme vom |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz | ohne |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | ohne |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn, Fachdienst Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | ohne |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
Netz Lübeck GmbH, Zentrale Planungsdienste | ohne |
TenneT TSO GmbH | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management | ohne |
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | |
Naturschutzverbände |
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Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. | ohne |
Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V. | ohne |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein | ohne |
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen in der Planzeichnung aus dem Beteiligungsverfahren (Stand 09.11.2017).
Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf kann der abschließende Beschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden. Die Flächennutzungsplanänderung ist im nächsten Schritt dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen.
Anlage/n:
Anlage/n:
1)Beschlussempfehlung (Stand: 22.02.2018)
2)6. Änderung des Flächennutzungsplanes
3)Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 1 (385 KB) | ||||
2 | 2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 2 (3561 KB) | ||||
3 | 2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 3 (470 KB) |