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Vorlage - 2018/11-018  

Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
27.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 1  
2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 2  
2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 3  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des 6. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundesweh vom 18.01.2018,
  • des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 06.02.2018,

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 22.02.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen.

Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 2.

 

  1. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

  1. Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes als Entwurf beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.

 

Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 12.01.2018 bis einschließlich 12.02.2018 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 04.01.2018 amtlich bekannt gemacht.

 

Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 09.01.2018 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden des Amtes Nordstormarn wurde verzichtet, da diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwendungen zur Planung vorgebracht haben.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde hat mit Erlass vom 22.02.2018 bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen.

 

Folgende Stellungnahmen liegen vor:

 

Träger öffentlicher Belange/ obere Verwaltungsbehörde

Stellungnahme vom

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4

06.02.2018

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ohne

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz

ohne

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

ohne

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

11.01.2018

Kreis Stormarn, Fachdienst Planung und Verkehr

12.02.2018

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

ohne

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen

11.01.2018

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

31.01.2018

Schleswig-Holstein Netz AG

16.01.2018

18.01.2018

Netz Lübeck GmbH, Zentrale Planungsdienste

ohne

TenneT TSO GmbH

17.01.2018

Wasser- und Bodenverband Trave

23.01.2018

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

ohne

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3

18.01.2018

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management

ohne

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

24.01.2018

 

Naturschutzverbände

 

Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.

ohne

Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V.

ohne

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein

ohne

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).

 

Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen in der Planzeichnung aus dem Beteiligungsverfahren (Stand 09.11.2017).

 

Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf kann der abschließende Beschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden. Die Flächennutzungsplanänderung ist im nächsten Schritt dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1)Beschlussempfehlung (Stand: 22.02.2018)

2)6. Änderung des Flächennutzungsplanes

3)Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 1 (385 KB)      
Anlage 2 2 2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 2 (3561 KB)      
Anlage 3 3 2018-02-27 6Ä F-Plan Anlage 3 (470 KB)      
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