Vorlage - 2019/13-085
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt die Sanierung des Gemeindeverbindungsweges nach Rehhorst, Höhe ‚Güllelagune‘ gem. dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln (§15 Abs.1 des Finanzausgleichsgesetzes) in Verbindung mit einem Zuschuss über 60% der förderfähigen Kosten.
Gemeindeanteil (40%): 4.020,00€
Förderanteil (60%): 6.030,00€
Nichtförderfähige Ingenieurkosten: 915,00€
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung der Maßnahme zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das aus der Ausschreibung resultierende, wirtschaftlichste Bauunternehmen mit der Ausführung zu beauftragen.
Die Gesamtbaukosten in Höhe von 10.965,00€ werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.
Sachverhalt:
Die Asphaltbefestigung weist in diesem Bereich starke Längs-, Quer- und Netzrisse auf. Die gerissene Oberfläche ermöglicht das Eindringen von Oberflächenwasser in den Oberbau und Untergrund und fördert, besonders in der Frost- Tau-Periode, die Zerstörung der Straße.
Der Antrag wurde bereits für 2019 im Zuge von Einzelschadstellensanierungen gestellt, jedoch abgelehnt.
In der beiliegenden Kostenschätzung wird von einer Förderung von 71% ausgegangen. Diese wurden in den vergangenen Jahren auch bewilligt. Die Förderquote kann aber in der Höhe variieren, beträgt aber mindestens 60%. Der Kreis erwartet von den Gemeinden bei einem Förderantrag die Berechnung der Fördersumme von 60%.
Anlage/n:
Anlage/n: Kostenschätzung
Anlagen: | |||||
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1 | 001_übers.Kostenschätz._Höhe Güllelagune_9.7.2019 (186 KB) |