Vorlage - 2019/15-047
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Sachverhalt:
Die Gemeindeordnung Schleswig- Holstein sieht vor, dass im ersten Schritt der örtliche Prüfungsausschuss der Gemeinde den Jahresabschluss prüft.
Dem Prüfungsausschuss liegt dazu der Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit seinen Bestandteilen gemäß § 95n Absatz 3 Gemeindeordnung vor. Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 39.207,62 € aus.
Zu den Prüfungshandlungen gehört:
- Überprüfung, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist.
- Überprüfung der Belege, dass sie sachlich und rechnerisch belegt worden sind.
- Überprüfung der richtigen Verbuchung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
- Überprüfung der Vermögensverwaltung und des richtigen Nachweises des Vermögens.
- Überprüfung des Anhangs und des Lageberichts auf dessen Vollständigkeit.
Die Prüfung erfolgt anhand von Stichproben.
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