Vorlage - 2019/21-058
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Beschlussvorschlag:
Das Amt wird beauftragt ein sachkundiges Ingenieurbüro für die baulichen Angelegenheiten und fachkundigen Rat (z. B. auch von einem Rechtsanwalt) für die rechtlichen Angelegenheiten einzuholen.
Sachverhalt:
In der Gemeinde existieren in allen Ortsteilen öffentliche und private Löschwasserteiche, bei denen geklärt werden soll
- wer ist für die Unterhaltung privater Teiche inkl. Zufahrtsmöglichkeit zuständig und sind vertragliche oder grundbuchliche Regelungen notwendig?
- wie hoch sind die Kosten für den gemeindlichen Löschteich im Ortsteil Ahrensfelde, der zurzeit in seiner Funktion beeinträchtigt? Gleichzeitig sollen die Kosten für einen Löschwasserbrunnen geschätzt werden.
Anlage/n: