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Vorlage - 2019/13-088  

Betreff: Bauliche Entwicklung der Gemeinde Feldhorst - Siedlungsentwicklungskonzept
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
18.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Siedlungsentwicklungskonzept (Stand: 23.08.2019)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Siedlungsentwicklungskonzeptes der Gemeinde Feldhorst wird in der vorliegenden Fassung/mit folgenden Änderungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf ist dem Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH als Landesplanungsbehörde und dem Kreis Stormarn zur erneuten Stellungnahem vorzulegen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Feldhorst hat sich vor längerer Zeit mit ihrer zukünftigen baulichen Entwicklung befasst und mit der Erarbeitung eines Siedlungsentwicklungskonzeptes begonnen.

 

Der erste Entwurf stammt aus dem Jahr 2014. Mit den Stellungahmen der Landesplanungsbehörde und des Kreises Stormarn hat sich die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 03.06.2015 befasst. Es wurde beschlossen, dass ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Kreises und der Landesplanungsbehörde stattfinden soll. Dieses fand am 26.08.2015 statt. Seitdem ist die Erarbeitung des Siedlungsentwicklungskonzeptes nicht konsequent fortgeführt worden. Im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Geltungsbereichen des geplanten Bebauungsplanes Nr. 1 wurde sich zwar mit den unterschiedlichen Entwicklungsflächen beschäftigt, das Siedlungsentwicklungskonzept ist aber bislang nicht abschließend beschlossen worden.

 

Im Rahmen der Beteiligung zum aktuellen Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 (Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße K2, östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36) ist erneut auf die Pflicht zur Durchführung einer fachlich fundierten Alternativflächenbetrachtung nach städtebaulichen und ökologischen Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Flächenverfügbarkeiten hingewiesen worden. Das Siedlungsentwicklungskonzept muss vorliegen, bevor das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1 fortgeführt werden kann. Hierzu sind zunächst die bisher betrachteten Flächen zu überprüfen und eventuell zu ergänzen.

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss hat sich daher in seiner Sitzung am 25.07.2019 mit dem überarbeiteten Entwurf des Siedlungsentwicklungskonzeptes befasst und diesen um die Flächen H7 und S12 ergänzt.

 

Als nächster Schritt sollte das überarbeitete Konzept erneut der Landesplanungsbehörde und dem Kreis Stormarn zur Stellungnahme vorgelegt werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: Siedlungsentwicklungskonzept (Stand: 23.08.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Siedlungsentwicklungskonzept (Stand: 23.08.2019) (3623 KB)      
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