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Vorlage - 2019/22-061  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen
10.10.2019 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
17.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   
28.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2019-09-23 Anlage 1. Nachtragshaushalt 2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

- der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Zarpen für das Haushaltsjahr 2019

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

Dies war im laufenden Haushaltsjahr nicht der Fall. Die Gemeinde plant jedoch im Zuge ihrer Ortsentwicklungsplanung den Erwerb von Grundstücksflächen. Gemäß der parallel zur Beratung vorliegenden Beschlussempfehlungen soll der Grunderwerb dieses Jahr vertraglich geregelt werden, der Kaufpreis allerdings erst im Folgejahr fließen. Gemäß § 84 Gemeindeordnung dürfen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in künftigen Jahren (hier der Kaufpreis) nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Insofern bedarf es einer entsprechenden Festsetzung in der Haushaltssatzung des Jahres 2019. Diese Festsetzung bedarf weitergehend der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Stormarn. Aus diesem wesentlichen Grund wurde der beigefügte Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2019 aufgestellt. Der geplante Grundstückserwerb ist dabei im Teilfinanzplan des Produktes 111051 veranschlagt. Für das Jahr 2020 sieht der Plan eine Kreditaufnahme für die Investition vor, welche selbst aber erst im Haushaltsplan 2020 konkret veranschlagt wird.

 

Im Zuge der Aufstellung des Entwurfes des Nachtragshaushaltes wurden zugleich die wesentlichen Veränderungen im Laufe des Jahres mit eingearbeitet. Hervorzuheben sind:

- die erhöhten Aufwendungen für den Trägerausgleich Kindergarten,

- die nicht angefallenen Ein- und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen für die Sanierung Deckensanierung OT Zarpen – OT Pöhls,

- die nicht angefallenen Auszahlungen für die Inliner SW- Kanalsanierung

- sowie die Ein- und Auszahlungen zur Umsetzung des KiTa- Sofortprogrammes.

 

Dabei ist zu beachten, dass sich die Auszahlungen für die Deckenerneuerung und die SW- Kanalsanierung lediglich auf die Folgejahre verschieben. Im Weiteren verzeichnet die Gemeinde im Jahr 2019 einen sprunghaften Anstieg an Gewerbesteuererträgen. Dieser folgt zum einem aus Nachzahlungen von Gewerbesteuern aufgrund nachträglicher Veranlagungen durch das Finanzamt und zum anderen aus daraus folgenden erhöhten Vorauszahlungsbeträgen. Ob und insoweit sich der Trend fortsetzt bleibt abzuwarten.

 

Darüber hinaus umfasst der Entwurf des 1. Nachtraghaushaltes eine Reihe weiterer Anpassungen im Ergebnisplan als auch im investiven Bereich des Finanzplanes. Alle in den Entwurf des I. Nachtragshaushalts eingearbeiteten Veränderungen des Jahres 2019 sind in der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage aufgelistet. Es wird darauf ergänzend Bezug genommen.

 

Im Saldo verbessert sich der Ergebnisplan um 35.900 € gegenüber der Ursprungsplanung und weist nunmehr eines Jahresüberschuss von 68.200 € aus.

 

Im investiven Teil des Finanzplans erhöhen sich die Auszahlungen insbesondere durch den geplanten Grunderwerb gegenüber der Ursprungsplanung um 18.000 €. Die Einzahlungen verringern sich um 5.800 €.

 

Im Saldo und unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes verändert sich der geplante Mittelüberschuss im Jahr 2019 nur marginal um 100 € auf insgesamt 96.900 €. Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung ausgehend vom vorläufigen Abschluss zum 31.12.2018 im Jahr 2019 wie folgt dar:

Abschluss Finanzrechnung 31.12.2018

634.163 €

zzgl. kurzfristige bereinigte Forderungen zum 31.12.2018

17.804 €

zzgl. geleistete Vorauszahlungen für 2019

129.779 €

abzgl. kurzfristige Verbindlichkeiten zum 31.12.2018

-154.174 €

abzgl. ins Jahr 2019 übertragene Haushaltsmittel

0

bereinigter liquider Abschluss zum 31.12.2018

627.572 €

geplante Mittelentwicklung  2019 (Pos. 42 Finanzplan)

96.900 €

voraussichtlicher Stand Mittel 31.12.2019

724.472 €

 

Mit Blick auf die parallel zur Beratung anstehenden Investitionen wurde im Zuge des 1. Nachtragshaushaltes 2019 zugleich die mittelfristige Finanzplanung aktualisiert. Darin sind mögliche finanzielle Risiken aus der Reform der Kindertagesstättenfinanzierung, der Neufassung des Finanzausgleiches in Schleswig- Holstein und der anstehenden Grundsteuerreform nicht enthalten. Diese sind zurzeit noch nicht zuverlässig bezifferbar.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen: - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
- Übersicht eingearbeitete Veränderungen im Jahr 2019
- 1. Nachtragsergebnisplan mit Teilübersicht
- 1. Nachtragsfinanzplan mit Teilübersicht über die investiven Ein- und
    Auszahlungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-09-23 Anlage 1. Nachtragshaushalt 2019 (648 KB)      
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