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Vorlage - 2019/11-112  

Betreff: Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Badendorf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
28.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Badendorf Straßenreinigungssatzung Neufassung 2019.doc  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die der Urschrift dieser Niederschrift beigefügte Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Badendorf wird beschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Eine Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Badendorf wird insbesondere aufgrund des schwer verständlichen § 4 Abs. 2 der bisherigen Satzung vorgeschlagen. Die bisherige Formulierung hat immer wieder zu Missverständnissen geführt. Im § 4 Abs. 2 ist geregelt, dass ein Grundstück auch dann als anliegend an einer Straße gilt, wenn es durch einen Grün- oder Geländestreifen, der keiner selbstständigen Nutzung dient, von der Straße getrennt ist.

 

Neben verschiedenen anderen Änderungen ist insbesondere auf folgende Punkte hinzuweisen:

 

- § 1 wurde um die Regelung ergänzt, dass die Reinigungspflicht hinsichtlich der Kreisstraße 78 innerhalb der Ortsdurchfahrt besteht. Diese Regelung ergibt sich aus § 45 Abs. 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG). Hinsichtlich der Gemeindestraße gilt die Reinigungspflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 45 Abs. 1 Satz 2 StrWG).

 

- § 2 Abs. 3: Das StrWG verlangt, dass eine Übertragung der Reinigungspflicht nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen darf. Dies soll einer ausreichenden Rechtssicherheit dienen. Die Satzung sieht außerdem den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vor.

 

- In § 3 Abs. 1 ist die genaue Festlegung der Reinigungszeiten (Sonnabends und an jedem Werktag vor gesetzlichen Feiertagen) herausgenommen worden.

 

- Im § 3 wurde der Abs. 7 neu aufgenommen. Er weist u.a. auf die im StrWG bestehende Vorschrift hin, Verunreinigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen. In die Satzung wird außerdem der Hinweis aufgenommen, dass zu solchen Verunreinigungen auch Hunde- und Pferdekot zählen. 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage: Neufassung der Straßenreinigungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Badendorf Straßenreinigungssatzung Neufassung 2019.doc (126 KB)      
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