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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Mo, 08.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.04.2023  
SI/2023/13-044  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) - Korrektur Gewerbesteuerhebesatz  
Enthält Anlagen
2023/13-185  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     
    1. Grundsteuer A: 315 v.H.
    2. Grundsteuer B: 315 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.

werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorstr das

Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

  •  
  •  

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

   
    08.05.2023 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     
    1. Grundsteuer A: 315 v.H.
    2. Grundsteuer B: 315 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.

werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das

Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen:

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
               

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