Sprungziele
Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) - Korrektur Gewerbesteuerhebesatz  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst
2023/13-185 Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) - Korrektur Gewerbesteuerhebesatz
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schorr berichtet über den Tagesordnungspunkt


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     
    1. Grundsteuer A: 315 v.H.
    2. Grundsteuer B: 315 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.

werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das

Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen:

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

Seite zurück Nach oben