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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:04 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.11.2017      
Ö 3  
Bericht des Bauausschussvorsitzenden      
Ö 4  
Ideensammlung zur Neugestaltung des Platzes am alten Gerätehauses in Groß Barnitz      
Ö 5  
Besuch der 4 Ortsteile 2019  
2018/12-039  
Ö 6  
Unterhaltung der Infrastruktur hier: Instandsetzung der Wanderwege, Bericht des Bauausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Bericht des Finanzaussschussvorsitzenden      
Ö 8  
Anbau an die KiTa Sterntaler -hier: Zustimmung zur Vorplanung und Antrag auf Investitionskostenförderung      
Ö 9  
Betreuung von Kindern in der Gemeinde Barnitz -hier: Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2018/12-033  
Ö 10  
Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe  
Enthält Anlagen
2018/12-036  
Ö 11  
Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr Barnitz  
Enthält Anlagen
2018/12-042  
Ö 12  
Anschaffungen und Unterstützung für die Feuerwehr Barnitz  
2018/12-046  
Ö 13  
Haushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2018/12-048  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 282 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 282 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    27.11.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz
    Ö 13 - (offen)
   

1

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A bleibt bei 281%

für die Grundsteuer B bleibt bei 281%.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

- Es sind zusätzlich 1.000,00€ für die Musikschule in den Haushalt einzustellen.

 

- Die Investitionssumme für die FF Barnitz wird auf 32.100,00€ insgesamt erhöht, bestehend  aus       1.               30.000,00€ Beschaffung der Einsatzkleidung

        2. 600,00€ Ersatzbeschaffung von Schnittschutzhosen

        3.1.500,00€ Beschaffung einer Aufbewahrungseinrichtung für Mülltonnen

 

- Bildung eines neuen Produkts „Gemeindewehrführung“ mit folgenden Ansätzen:

1.Aufwendungen Ehrenamtliche Tätigkeit (Aufwandsentschädigung) EUR 1.000,00 (bzw. entsprechend derzeit gültiger Entschädigungssatzung)

2.Ausbildung Gemeindewehrführung (Lehrgänge LFS) EUR 1.500,00

 

- Produkt Dorffest

1.Das Konto 5291010 wird um 300,00€ auf 2.300,00€ erhöht

2.bisher um 300,00€ erhöht, der Antrag der FF Barnitz galt aber für beide Weh-

ren, insofern beträgt die Kostenübernahme durch die Gemeinde jeweils

300,00€

 

- Produkt 541010 und 551020

1.Das Konto 4131100 in Höhe von 3.400,00€ wird Produkt 541010 zu Produkt 551020 umgegliedert

2.Das Konto 5221000 bei Produkt 551020 wird um 3.400,00€ im Ansatz erhöht für die Maßnahmen:

-Neugestaltung Platz am alten Gerätehaus Groß Barnitz 1.700,00€

-Wanderweg Lokfeld/ Klein Barnitz und Barnitz/ Klein Wesenberg

1.700,00€

 

- Finanzplan

1.Konto 7831105 – Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs – wird im Planungsansatz 2020 mit 200.000,00€ angesetzt.

2.Gleichzeitig wird die zu erwartende Förderung aus mitteln Feuerschutzsteuer mit 35% angesetzt.

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

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1

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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Ö 14  
Verschiedenes      
               

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