Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.11.2017 | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bericht des Bauausschussvorsitzenden | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Ideensammlung zur Neugestaltung des Platzes am alten Gerätehauses in Groß Barnitz | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | Besuch der 4 Ortsteile 2019 | 2018/12-039 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Unterhaltung der Infrastruktur hier: Instandsetzung der Wanderwege, Bericht des Bauausschussvorsitzenden | ||||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Finanzaussschussvorsitzenden | ||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anbau an die KiTa Sterntaler -hier: Zustimmung zur Vorplanung und Antrag auf Investitionskostenförderung | ||||||||||||||||||||
Ö 9 | Betreuung von Kindern in der Gemeinde Barnitz -hier: Richtlinie der Gemeinde Barnitz zur Förderung der Tagespflege | 2018/12-033 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe | 2018/12-036 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr Barnitz | 2018/12-042 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Anschaffungen und Unterstützung für die Feuerwehr Barnitz | 2018/12-046 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 | 2018/12-048 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 282 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 282 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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27.11.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz | |||||||||||||||||||||
Ö 13 - (offen) | |||||||||||||||||||||
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 281% für die Grundsteuer B bleibt bei 281%.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Es sind zusätzlich 1.000,00€ für die Musikschule in den Haushalt einzustellen.
- Die Investitionssumme für die FF Barnitz wird auf 32.100,00€ insgesamt erhöht, bestehend aus 1. 30.000,00€ Beschaffung der Einsatzkleidung 2. 600,00€ Ersatzbeschaffung von Schnittschutzhosen 3.1.500,00€ Beschaffung einer Aufbewahrungseinrichtung für Mülltonnen
- Bildung eines neuen Produkts „Gemeindewehrführung“ mit folgenden Ansätzen: 1.Aufwendungen Ehrenamtliche Tätigkeit (Aufwandsentschädigung) EUR 1.000,00 (bzw. entsprechend derzeit gültiger Entschädigungssatzung) 2.Ausbildung Gemeindewehrführung (Lehrgänge LFS) EUR 1.500,00
- Produkt Dorffest 1.Das Konto 5291010 wird um 300,00€ auf 2.300,00€ erhöht 2.bisher um 300,00€ erhöht, der Antrag der FF Barnitz galt aber für beide Weh- ren, insofern beträgt die Kostenübernahme durch die Gemeinde jeweils 300,00€
- Produkt 541010 und 551020 1.Das Konto 4131100 in Höhe von 3.400,00€ wird Produkt 541010 zu Produkt 551020 umgegliedert 2.Das Konto 5221000 bei Produkt 551020 wird um 3.400,00€ im Ansatz erhöht für die Maßnahmen: -Neugestaltung Platz am alten Gerätehaus Groß Barnitz 1.700,00€ -Wanderweg Lokfeld/ Klein Barnitz und Barnitz/ Klein Wesenberg 1.700,00€
- Finanzplan 1.Konto 7831105 – Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs – wird im Planungsansatz 2020 mit 200.000,00€ angesetzt. 2.Gleichzeitig wird die zu erwartende Förderung aus mitteln Feuerschutzsteuer mit 35% angesetzt.
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 14 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||