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Vorlage - 2018/12-048  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung
27.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz (offen)   
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-11-24 Änderungen 2018  
2018-11-24 Haushaltssatzung 2019  
2018-11-24 Vorbericht 2019  
2018-11-24 Ergebnisplan 2019  
2018-11-24 Übersicht Teilergebnispläne 2019  
2018-11-24 Teilergebnispläne 2019  
2018-11-24 Finanzplan 2019  
2018-11-24 Übersicht Teilfinanzpläne 2019  
2018-11-09 Kameradschaftskasse Barnitz Plan 2019  

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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 282 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 282 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2019 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

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Sachverhalt:

I. Haushaltsentwicklung 2018

Die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind insgesamt von einem positiven Verlauf geprägt. So schließt das Haushaltsjahr 2017 vorläufig mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 128.449 €. Dies folgt aus einmaligen Gewerbesteuererträgen, gegenübert dem Planansatz wesentlich gestiegenen Anteilen an den Einkommenssteuern aber auch im Aufwand nicht angefallene, bzw. auf das Folgejahr verschobene Kosten.

 

Auch im Haushaltsjahr 2018 übersteigen zurzeit in den Abweichungen von den Planansätzen die Einnahmen die Ausgaben. Die wesentlichen Änderungen sind in einer tabellarischen Aufstellung als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Im Saldo wird sich das Ergebnis des Jahres 2018 nach dem jetzigen Stand voraussichtlich um rund 21.000 € verbessern. Bei den Investitionen ist im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Barnitz und bei der Beteiligung am Ehrenfriedhof in Klein Wesenberg eine Verschiebung in das Jahr 2019 festzustellen. Insoweit ist die dadurch scheinbar eintretende Verbesserung zu relativieren.

 

Im Weiteren gleichen sich die Überschreitungen in Ein- und Ausgaben weitgehend aus. Die größte Unsicherheit in der dargestellten Bewertung stellen zurzeit die noch ausstehende Abrechnung der Schulkostenbeiträge und unerwartete Reparaturen dar. Einer Nachtragshaushaltsplanung bedarf es nicht.

 

Unter diesen Annahme stellt sich die Liquiditätsentwicklung wie folgt dar:

 

Abschluss Finanzrechnung 31.12.2017

1.185.640

zzgl. vorl. Forderungen zum 31.12.2017

+ 59.754

abzgl. vorl Verbindlichkeiten zum 31.12.2017

- 30.208

bereinigter liquider Abschluss zum 31.12.2017

1.215.186

geplante Mittelveränderung 2018 (Pos. 42 Finanzplan)

+ 33.400 €

voraussichtliche Veränderung zum 31.12.2018

+ 49.300 €

Voraussichtlicher Stand Mittel 31.12.2018

1.297.886

 

II. Grundlagen, Rahmenbedingungen für das Jahr 2019

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2019, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2017 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2018 (vgl. auch Ausführungen zu I.). Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2019 vom 14.09.2018 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2019 maßgebend. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2019 sind daher ebenso vorläufig. Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Ferner liegen die für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen notwendigen Statistiken zum Stand 31. März 2018 nicht vor. Für die Prognoseberechnungen 2019 wurde deshalb auf den Stichtag 31.12.2017 abgestellt. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Jahresabschluss zum 31.12.2017

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde im Laufe des Jahres 2018 erstellt. Aufgrund personeller Engpässe konnte jedoch eine Prüfung dessen durch den Prüfungsausschuss der Gemeinde Barnitz noch nicht veranlasst werden. Dies soll zeitnah nachgeholt werden. Die Ergebnisse des Jahres 2017 werden jeweils mit in den Plänen dargestellt.

 

b) Allgemeine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen

Gemäß Vereinbarung zwischen dem Land S.- H. und den kommunalen Landesverbänden über kommunale Entlastungsmaßnahmen vom 17.01.2018 haben die Gemeinden erstmals für das Jahr 2018 eine zweckgebundene Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen bekommen (vgl. Ergebnisplan, Konto 4131100). Dabei ist der Förderzweck nicht näher konkretisiert. Folglich ist die Zuweisung nicht an die Ausführung einer bestimmten Maßnahme, bzw. von bestimmten Maßnahmen gebunden. Die Gemeinden haben insoweit in eigener Verantwortung eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderungen auch im Jahr 2019 fortgeführt werden.

 

c) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn hat die Kreisumlage für das Jahr 2019 auf 31,25 v.H. festgesetzt. Der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn hat sich in seiner Sitzung am 15.11.2018 mit dem Amtshaushalt und in diesem Zusammenhang mit der Festsetzung der Amtsumlage für das Jahr 2019 befasst. Danach wird der bestehende Umlagesatz für die Amtsumlage von 20,5 v.H. beibehalten. In absoluten Zahlen erhöht sich die Amtsumlage aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde dennoch im Jahr 2019. Bei der Kreisumlage wird dieser Effekt weitgehend durch die prozentuale Absenkung aufgefangen.

 

Parallel hat sich der Amtsausschuss mit der Festsetzung der Höhe der Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen, so unter anderem die Abwasserbeseitigung, befasst und die Anpassung dieser beschlossen. Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt entsprechend bei der Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Benstaben die so angepassten Verwaltungskostenanteile.

 

Insgesamt wurden für das Jahr 2019 Zuschüsse an Träger für Kindergärten in Höhe von 90.000 € (Konto 5312100) angesetzt. Zum einem für den Kindergarten „Sterntaler“ in Klein Wesenberg, an dem sich die Gemeinde Barnitz beteiligt. Hier liegt eine Haushaltsplanung für das Jahr 2019 vor. Danach ist mit einem Gesamtzuschuss aller beteiligten Gemeinden in Höhe von gerundet 228.000 € im Jahr 2019 zu rechnen. Der von der Gemeinde Barnitz davon zu leistende Anteil in Höhe von 69.000 € wurde anhand der geschätzten Kinderzahlen errechnet. Weiter ist die Gemeinde an dem Kindergarten „Sternschnuppe“ in Reinfeld beteiligt. Hier liegt noch keine konkrete Haushaltsplanung für das Jahr 2019 vor. Die angesetzte Höhe des voraussichtlichen Gemeindeanteils wurde auf der Basis der Vorjahre mit 11.000 € veranschlagt.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2018 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2018 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor.

 

d) Schmutzwasserbeseitigung im Ortsteil Benstaben

Die Gemeinde Barnitz betreibt ihre Abwasserbeseitigung in im Ortsteil Benstaben in Gestalt der Mischwasserwasserkanalisation als kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung hat im Jahr 2017 ein Defizit von gerundet 5.700 € erwirtschaftet. Im Schnitt der Jahre 2018 und 2019 wird gemäß dem vorliegendem Haushaltsentwurf allerdings ein positives Ergebnis erwartet. Darüber kann insoweit das im Jahr 2017 entstandene Defizit ausgeglichen werden. Eine Gebührenanpassung ist daher nicht geboten.

 

e) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2019 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2018 jeweils 332 v.H.

 

Entsprechend des bestehenden Beschlusses der Gemeindevertretung Barnitz über die parallele Anpassung der Hebesätze der Gemeinde entsprechend der Entwicklung der Nivellierungssätze wurde in der Haushaltssatzung die entsprechende Anhebung um einen Prozentpunkt berücksichtigt. Die tatsächlich daraus zu erwarteten zusätzlichen Erträge sind allerdings eher marginal und wirken sich daher auf den Haushaltsplan nicht aus.

 

III. Ergebnisplan für das Jahr 2019

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Überschuss von 46.800 €. Er beinhaltet im Wesentlichen die laufende Haushaltswirtschaft mit den bereits unter I. dargestellten Änderungen.

 

Im Bereich des Produktes „611010 – allgemeine Finanzwirtschaft“ haben die aktuellen Ermittlungen zur Höhe der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, des Familienlastenausgleiches sowie der voraussichtlichen Schlüsselzuweisungen in die Planung Eingang gefunden. Dabei setzt sich der insgesamt positive Trend des Jahres 2018 voraussichtlich auch im Jahr 2019 fort. Die tendenziell zurück gehenden Schlüsselzuweisungen sind Folge der in den letzten Jahren stetig steigenden Finanzkraft der Gemeinde.

 

Bei der Bewertung und Planung des Ergebnisses sollte im Blick behalten werden, dass die Gemeinde mit dem Abschluss des Jahres 2017 die maximal zulässige Höhe der bilanziellen Ergebnisrücklage ausgeschöpft hat. Alle weiteren positiven Ergebnisse führen damit zugleich zu einer Anhebung der bilanziellen „Allgemeinen Rücklage“. Diese darf die Gemeinde jedoch nicht zum Ausgleich späterer ggf. negativer Ergebnisse verwenden. Insofern ist die stabile wirtschaftliche Lage der Gemeinde sehr erfreulich. Mit Blick auf die prognostizierte wirtschaftliche Abschwächung der Wirtschaftsleistung in den nächsten Jahren, wird angeregt zu prüften, ob und inwieweit die zurzeit gute Haushaltslage noch für ggf. anstehende Reparaturmaßnahmen genutzt werden sollte.

 

Auf Wunsch vieler Rechnungsprüfungsausschüsse der Gemeinden werden die Arbeiten des Bauhofes des Amtes an dem Wege- und Leitungsnetz der Gemeinden ab dem Jahr 2018 über ein gesondertes Aufwandskonto (5221400) dargestellt. Ebenso werden die Zuschüsse zur Tagespflege ab dem Jahr 2019 aus den allgemeinen „Sammelkonto 5318000“ für Zuschüsse herausgenommen und separat über das Konto 5318100 dargestellt. Hintergrund dessen ist das zunehmende Gewicht dieser Zuschüsse in den gemeindlichen Haushalten.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

IV. Finanzplan für das Jahr 2019

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und seine Teilfinanzpläne. Für den investiven Teil des Finanzplans ist zudem eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht beigefügt. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2019 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von 136.400 € vor.

 

b) Investitionstätigkeit

Investiv umfasst der vorliegende Haushaltsentwurf eine Fortführung der im Jahr 2018 nicht umgesetzten Vorhaben. Ebenso eingeflossen sind die Auszahlungen, welche aus dem parallel zur Beratung anstehenden Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Barnitz folgen würden. Die investiven Auszahlungen der Freiwilligen Feuerwehren im Wertebereich zwischen 150 und 1000 € netto je Stück werden ab dem Jahr 2019 separat über das Konto 7832200 (vorher 7832000) dargestellt. Dies dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit des Finanzplanes und der damit einhergehenden besseren Transparenz.

 

Im Bereich der mittelfristigen Finanzplanung werden die zurzeit aktuellen Ein- und Auszahlungen aus dem weiteren Anbau- oder Neubau an die KiTa „Sterntaler“ in Klein Wesenberg mit dargestellt. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob auch die Auszahlungen für den Erwerb des in Planung befindlichen Feuerwehrfahrzeugs mit aufgenommen werden sollte.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes kann so mit einem Zuwachs an Liquidität in Höhe von voraussichtlich 78.900 € gerechnet werden. Unter Bezug auf die Darstellungen unter I. der Vorlage würde damit die Liquidität der Gemeinde zum Ende des Jahres 2019 auf voraussichtlich gerundete 1.376.786 € steigen.

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Ein entsprechender Haushaltsplan der Freiwilligen Feuerwehr Barnitz als Anlage beigefügt. Der Plan der Freiwilligen Feuerwehr Benstaben liegt noch nicht vor.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen:Übersicht Veränderungen im Jahr 2018
Haushaltssatzung 2019
Vorbericht 2019
Ergebnisplan 2019
Übersicht Teilergebnispläne 2019
Teilergebnispläne 2019
Finanzplan 2019
Übersicht Teilfinanzpläne 2019 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11-24 Änderungen 2018 (87 KB)      
Anlage 2 2 2018-11-24 Haushaltssatzung 2019 (91 KB)      
Anlage 9 3 2018-11-24 Vorbericht 2019 (829 KB)      
Anlage 3 4 2018-11-24 Ergebnisplan 2019 (86 KB)      
Anlage 4 5 2018-11-24 Übersicht Teilergebnispläne 2019 (110 KB)      
Anlage 5 6 2018-11-24 Teilergebnispläne 2019 (212 KB)      
Anlage 6 7 2018-11-24 Finanzplan 2019 (89 KB)      
Anlage 7 8 2018-11-24 Übersicht Teilfinanzpläne 2019 (106 KB)      
Anlage 8 9 2018-11-09 Kameradschaftskasse Barnitz Plan 2019 (491 KB)      
Stammbaum:
2018/12-048   Haushaltssatzung- mit Plan 2019   Kämmerei   Beschlussvorlage
2018/12-048-01   Haushaltssatzung- mit Plan 2019   Kämmerei   Beschlussvorlage
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