Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Barnitz
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Vorbereitung des Beschlusses zur Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 | 2018/12-030 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
|
|||||||||||||||||||||||||
06.12.2018 - Gemeindevertretung Barnitz | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
|
|||||||||||||||||||||||||
06.12.2018 - Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Barnitz | |||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
|
|||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||