Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.12.2018 | SI/2018/22-013 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Zarpen | 2019/22-047 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Zarpen | 2019/22-048 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung | 2019/22-041 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von •Alternative 1: Ökostrom •Alternative 2: Graustom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
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07.03.2019 - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
07.03.2019 - Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
28.03.2019 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, sich der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 anzuschließen, unabhängig davon, ob die Alternative Ökostrom oder Graustrom ausgeschrieben wird. Bedingung ist allerdings, dass sich die Ausschreibungskosten auf mindestens 10 Gemeinden incl. der Gemeinde Zarpen verteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Bieter des wirtschaftlichsten Angebotes einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
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Ö 8 | Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" -hier: Beschaffung und Aufstellen von Spielgeräten im Außenbereich | 2019/22-046 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit | 2019/22-044 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Reduzierung des Fremdwassereintrags in die Schmutzwasserleitung der Gemeinde Zarpen | 2019/22-043 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 12 | Grunderwerb; hier: Sachstand | ||||||||||||||||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheit | ||||||||||||||||||||||||
N 14 | Gespräche mit der Stadt Reinfeld über die Abwasserbeseitigung | ||||||||||||||||||||||||