Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.10.2018 | SI/2018/23-013 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Ersatz eines Kommunaltraktors für den Bauhof | 2019/23-045 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Ersatzbeschaffung Alarmanlage | 2019/23-046 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschaffung eines Dienstfahrzeuges | 2019/23-047 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 des Amtes Nordstormarn -Änderungsbeschluss- | 2018/23-026-01 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Nach öffentlicher Beratung und unter Abänderung des Beschlusses vom 15.11.2018 werden beschlossen: - die als Anlage 2 der Beschlussvorlage 2018/23-026-01 beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Jahr 2019.
Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||
13.06.2019 - Hauptausschuss Amt Nordstormarn | |||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgendes zu beschließen: Nach öffentlicher Beratung und unter Abänderung des Beschlusses vom 15.11.2018 werden beschlossen: - die als Anlage 2 der Beschlussvorlage 2018/23-026-01 beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Jahr 2019.
Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||
27.06.2019 - Amtsausschuss Nordstormarn | |||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Nach öffentlicher Beratung und unter Abänderung des Beschlusses vom 15.11.2018 werden beschlossen: - die als Anlage 2 der Beschlussvorlage 2018/23-026-01 beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Jahr 2019.
Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||
Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 9 | Personalangelegenheiten - Bericht Amtsdirektor | ||||||||||||||||||||