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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Do, 10.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2019  
SI/2019/14-024  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Einführung eines neuen Gemeindevertreters  
2019/14-080  
Ö 6  
Nachwahl bürgerliches Mitglied in den Ausschuss für Senioren, Jugend und Freizeit  
2019/14-083  
Ö 7  
Benennung eines Mitglieds für die Arbeitsgruppe Wegenutzungsverträge Strom und Gas  
2018/14-016-01  
Ö 8  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/14-079  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft Ahrensburg vom 12.06.2019,
  • Schleswig-Holstein Netz AG, 110 kV-Leitungsauskunft vom 20.06.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 15.07.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

   
    26.09.2019 - Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 7 - (offen)
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    10.10.2019 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft Ahrensburg vom 12.06.2019,
  • Schleswig-Holstein Netz AG, 110 kV-Leitungsauskunft vom 20.06.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 15.07.2019 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 9  
Kinderspielplatz B-Plan Nr. 6  
2019/14-086  
Ö 10  
Errichtung eines Buswartehauses an der B75  
2019/14-085  
Ö 11  
Aufstellung Kanalkataster Regenwasserleitungen und fehlende Schmutzwasserleitungen  
2019/14-082  
Ö 12  
Benennung eines Mitgliedes für den "Arbeitskreis Lärmschutz in Stormarn"  
Enthält Anlagen
2019/14-081  
Ö 13  
Verschiedenes      
N 14     Baurechtliches Verfahren im Neubaugebiet Haferkoppel      
N 15     Grundstücksangelegenheiten      
               

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