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Auszug - Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern) hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2010 sowie neuer Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf
2018/18-033 Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern)
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2010 sowie neuer Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Bleiziffer verweist auf die vorangegangene Beratung zur dazugehörigen 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im TOP 8. Eine weitere Aussprache wird nicht gewünscht.

 


Beschluss:

  1. Der von der Gemeindevertretung Mönkhagen am 16.06.2010 gefasste Beschluss zur Aufstellung der Bebauungspläne

 

Nr. 4A für das Gebiet: Ortsteil Mönkhagen, östlich der vorhandenen Bebauung in der Dorfstraße und

Nr. 4B für das Gebiet: Ortsteil Mönkhagen, östlicher Ortsausgang, östlich der Dorfstraße, südlich der vorhandenen Bebauung

wird aufgehoben.

 

2.1.       Für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen,

        Steuerung der städtebaulichen Entwicklung.

 

2.2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2.3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

2.4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolge.

 

2.5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung.

 

2.6.       Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

2.7.       Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

2.8.      Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Vorhabenträger/Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Gemäß § 22 GO waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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