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Auszug - Grundsatzbeschluss zur Fortsetzung des Ersatzbaus der DGS Zarpen hier: Beauftragung von Planungsleistungen bis zur Leistungsphase IV und Fortführung der Bauleitplanung  

Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
TOP: Ö 6
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld
2023/23-260 Grundsatzbeschluss zur Fortsetzung des Ersatzbaus der DGS Zarpen
hier: Beauftragung von Planungsleistungen bis zur Leistungsphase IV und Fortführung der Bauleitplanung
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage 2023/23-260 vom 12.04.2023

 

Der Amtsdirektor erläutert den Sachverhalt. Es ist zu beschließen, wie es nach dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs und der vorliegenden Kostenschätzung grundsätzlich weitergehen soll. Nach Vergabe der genannten Leistungen könnte dann das weitere Vorgehen im Herbst 2023 konkret beschlossen werden.

 

Herr Schöning schlägt vor, parallel dazu auch den Altbestand begutachten und bewerten zu lassen. Dazu besteht Einvernehmen. Es besteht ebenso Einvernehmen, dass parallel von Seiten der Verwaltung geprüft werden soll, ob es weitere Fördermöglichkeiten bzw. Zuschüsse zum Schulersatzbau gibt. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Bauaufsicht des Kreises Stormarn zu klären, welche Nutzung und Bebauung auf dem alten Standort der Schule zulässig ist.


Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt

 

a)      entsprechend der Bindungswirkung des Wettbewerbes die Leistungsphase 1-4 der Entwurfsplanung weiter zu beauftragen.

b)      die erforderlichen EU Ausschreibungen für die Fachplanungen vorzubereiten.

c)      die Kostenübernahme des Amtes für die Bauleitplanung aufrecht zu erhalten.

d)      das Ergebnis der konkretisierten Planung zur weiteren Beratung und Entscheidung über das Projekt vorzulegen.

e)      Der Amtsdirektor wird beauftragt und ermächtigt, die weiteren Planungsaufträge bis zu einer Höhe von maximal 363.000 € zu vergeben.

 

 


Da nur die Amtsausschussmitglieder der Schulträgergemeinden abstimmungsberechtigt sind, ergibt sich folgendes

Abstimmungsergebnis: 

19

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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