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Auszug - Bebauungsplan Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren und zum erneuten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2023/22-186 Bebauungsplan Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71
hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren und zum erneuten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herrn Scharlibbe das Wort erteilt. Er geht dabei u.a. auf die Versickerung ein. Des Weiteren erläutert er den Trafostandort.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume/ Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung – Untere Forstbehörde vom 10.10.2022 und 14.04.2022

 

b)      teilweise berücksichtigt werden

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 21.10.2022,

-          Kreis Stormarn FD Planung und Verkehr vom 17.10.2022 und 17.04.2023,

-          TraveNetz GmbH vom 08.09.2022 und 29.03.2023,

-          AG 29 vom 17.10.2022 und 18.04.2023,

-          Private Person 1 vom 12.10.2022, 14.10.2022, 17.04.2023 und 26.04.2023,

-          Private Person 2 vom 12.10.2022,

-          Private Person 3 vom 17.10.2022

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros BIS-S, Aukrug) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom XXXXXX (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro BIS-S wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen und bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Frau Heike Hoffmann

.


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

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