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Auszug - Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen im Außenbereich von Heilshoop hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB  

Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:47 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop
2023/16-096 Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen im Außenbereich von Heilshoop
hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Jonas verweist auf die Beschlussvorlage 2023/16-096. Die beiden Windenkraftanlagen sollen im Außenbereich errichtet werden. Es handelt sich um privilegierte Vorhaben nach § 35 BauGB. Außerdem werden sie im dafür vorgesehenen Vorranggebiet PRE_STO_002 errichtet. Grund für die Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens kann daher nur die fehlende verkehrliche Erschließung der Anlagen sein. Das Erschließungskonzept ist von der TraveEE überarbeitet worden. Hierbei wurde sich an den Forderungen der Gemeinden Heilshoop und Badendorf orientiert. Der Schwerlastverkehr soll über die Kreisstraße und dann neben der Autobahn erfolgen. Der Weg zu den Bullenkoppeln und die Gemeindestraße wird in der Bauphase lediglich für Bauleute, leichtere Fahrzeuge und als Rettungsweg genutzt werden. Der Wirtschaftsweg wird später für Kontroll- und Wartungsfahrten genutzt. Die TraveEE hat der Gemeinde den Abschluss eines Sondernutzungsvertrages angeboten. Seitens der Verwaltung wurde dieser zur Annahme empfohlen. Die Erschließung ist damit als gesichert anzusehen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Es schließt sich eine Diskussion an. Auf Nachfrage teilt Frau Jonas mit, dass bei Nichterteilung des Einvernehmens die Genehmigung nicht erteilt werden kann. Das Einvernehmen kann ggf. durch die zuständige Behörde ersetzt werden.

 

Es wird über das weitere Vorgehen beraten. Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen nicht zu erteilen, die Prüfung des Sondernutzungsvertrages (TOP 7) abzuwarten und im Anschluss erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Frau Stolten stellt folgenden Antrag und lässt über diesen abstimmen:

 

 


Antrag:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB für Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen auf den Flurstücken 74 und 60 der Flur 5 in der Gemarkung Heilshoop wird versagt.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jan Steen und Hans-Hendrik David

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

1

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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