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Auszug - Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen im Außenbereich von Heilshoop Vertrag gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-2023)  

Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:47 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop
2023/16-098 Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen im Außenbereich von Heilshoop
Vertrag gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-2023)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Jonas verweist auf die Beschlussvorlage 2023/16-098 und erläutert kurz die rechtlichen Vorgaben.

 

Herr Rühmling teilt mit, dass seines Wissens die Bestimmungen des EEG-Gesetzes vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden. Außerdem wird der angebotene Betrag nicht von der TraveEE gezahlt, sondern letztendlich von den Bürgerinnen und Bürgern über die privaten Stromverträge. Außerdem sollte der Vertrag anwaltlich überprüft werden. Frau Jonas betont, dass es sich um einen bundesweiten Mustervertrag handelt, der u.a. mit Beteiligung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erarbeitet wurde.

 

Frau Stolten stellt folgenden Antrag und lässt über diesen abstimmen:

 

 


Antrag:

Es wird ein Rechtsanwalt mit der Prüfung des vorgelegten Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6. Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 und mit der Beratung der Gemeinde beauftragt.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jan Steen und Hans-Hendrik David

 

 


Antrag:

Es wird ein Rechtsanwalt mit der Prüfung des vorgelegten Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6. Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 und mit der Beratung der Gemeinde beauftragt.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jan Steen und Hans-Hendrik David

 

 

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