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Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen sowie Satzungsbeschluss   

Gemeinsame Sitzung des Bau- und Wegeausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Badendorf
TOP: Ö 7
Gremien: Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf, Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2018/11-057 Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen sowie Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister erläutert die allen vorliegende Tischvorlage und beantwortet Fragen. Das betrifft u. a. die Regenentwässerung (Ziffer 2.4 und 2.5.2), für die noch eine Sondernutzungserlaubnis vom Landesbetrieb Straßenbau einzuholen ist sowie den geringfügig reduzierten Abstand von der Leitungsachse der Freileitung der SH-Netz AG (Ziffer 11). Es handelt sich um einen von 50 m um 3 m auf 47 m reduzierten Abstand.

Anmerkung der Verwaltung: Die von Herrn Brockmann nach der Sitzung  angefertigte Skizze als Anlage soll noch einmal verdeutlichen, dass von dem Bauherrn bei einem 10 m breiten Haus durch Verschieben innerhalb der Baugrenzen auch ein 50 m Abstand eingehalten werden kann. Herr Brockmann hat bei der Internetrecherche eine Empfehlung der Hansestadt Hamburg für bauliche Anlagen im Nahbereich von Hochspannungsleitungen gefunden. Dort werden bei 110 kV-Leitungen 40 m Abstand empfohlen.

 


Beschluss:

Der Finanzausschuss und der Bau- und Wegeausschuss empfehlen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau vom 18.06.2018,
  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz vom 24.05.2018,
  • der Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 31.05.2018.

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • des Kreises Stormarn vom 15.06.2018,
  • der Schleswig-Holstein Netz AG, Team Freileitung vom 05.06.2018.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 30.08.2018 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich K 78 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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